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Die Behörden reagierten nicht, obwohl mehrfach die Polizei eingreifen musste und der Halter nicht in der Lage war, auf seinen Vierbeiner einzuwirken und die Auflage des Leinen- und Maulkorbzwangs nicht erfüllte.

 Ein Zeitungsbericht vom 04. Januar 2000



Vierbeinigen "Beißer" mit Blasrohr betäubt
Polizei musste Kampfhund von Fachmann aus dem Braunschweiger Zoo aus dem Vekehr ziehen lassen

Gleich zu Beginn des neuen Jahres muss sich die Polizei mit sogenannten Kampfhunden beschäftigen. Bei einem Angriff eines Staffordshire-Terries erlitt ein Spaziergänger eine blutende Fleischwunde am Bein. Erst nachdem ein Fachmann des Braunschweiger Zoos in Stöckheim das Tier betäubt hatte, konnte der "Beißer" von Polizeibeamten gefahrlos ins Tierheim gebracht werden.

... Der offensichtlich angetrunkene Hundehalter sei danach mit dem "schwarzen Kampfhund" in den Eingang eines Mehrfamilienhauses verschwunden. Die Adresse ist im zuständigen Polizeikommisariat hinlänglich bekannt. Mehrfach mussten Polizisten in jüngster Zeit einschreiten, nachdem der Terrier eines 49 Jahre alten Hausbewohners grundlos Menschen angefallen und gebissen hatte.

Das städtische Ordnungsamt hatte dem Halter aufgrund der Vorfälle schon früher die Auflage erteilt, den Hund in der Öffentlichkeit "an einer kurzen und reißfesten Leine zu führen und mit einem Beißkorb zu versehen". Bei vorangegangenen Einsätzen griff der Hund wiederholt Polizeibeamte an, sprang Polizeiwagen an, die durch das Siegfriedviertel fuhren. Der in der Regel alkoholisierte Hundehalter war dabei nicht in der Lage, auf den Vierbeiner einzuwirken.
Auf Vorhalte gab der 49-Jährige zu, dass sein Hund den Spaziergänger gebissen hatte. ...
Einen Beißkorb besitze er für den Hund nicht. ...
Mit Sorge beobachtet die Polizei, dass sogenannte Kampfhunde,...als Prestigeopjekte gehalten würden,... , die durch ein ausgeprägtes Agressionsverhalten auffielen, dienten aber auch anderen Haltern als Ausgleich für soziale, persönliche Defizite.




Warum haben die Behörden nicht reagiert?



Die Behörden haben nicht reagiert, obwohl die Polizei schon mehrfach eingreifen musste.
Die Behörden haben nicht reagiert, obwohl der Halter nicht in der Lage war, auf den Vierbeiner einzuwirken.
Die Behörden haben nicht reagiert, obwohl der Halter die Auflagen nicht erfüllt hat.

Die Behörden hätten reagieren und diesem Halter das Halten von Tieren verbieten müssen!