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   Im Jahre 1995 erschütterte eine tödlich verlaufende Beißattacke in Frankfurt am Main die Öffentlichkeit: Am 24. Juni 1995 wurde eine 86jährige Frau auf einem Gehweg von einem aus einer Haustür springenden Rüden der Rasse „American Staffordshire Terrier“ scheinbar grundlos angegriffen, zu Boden gerissen und mehrfach so stark gebissen, dass sie wenige Stunden später im Krankenhaus verstarb. Soweit die Kurzmeldung. Die Zeitungen sprachen von „ unberechenbaren Killerbestien“ und „von Natur aus blutgierigen Mörderhunden“ und nahmen die furchtbare Tragödie mit zum Auftakt für eine in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands wohl einmalige Medienkampagne gegen bestimmte Hunderassen, die auch von der Politik völlig unreflektiert übernommen wurde. Im Sommer 2000 eskalierte die Situation mit dem schrecklichen Vorfall in Hamburg, als ein auf Schulhöfen scharfgemachter, bereits auffällig gewordener und zudem behördenbekannter Hund eines mehrfach vorbestraften Kriminellen ein Kind tötete. Die Hintergründe des Hamburger Falles sind hinreichend bekannt. Was war aber seinerzeit in Frankfurt geschehen?

   Hier die Hintergründe des Falles, die von den Medien allerdings weitgehend unbeachtet blieben:

   Der Hund wurde damals von der Polizei sichergestellt, getötet und in einem veterinär-pathologischen Institut untersucht. Hierbei wurden auf der Haut des Tieres 116 (!) Narben bzw. narbenartige Veränderungen von bis zu 9,5 cm Länge festgestellt. Das Gebiss wies starke Beschädigungen, z.B. teilweise abgebrochene oder gesplitterte Zähne auf, wie sie charakteristisch für zu Kampfzwecken ausgebildete Hunde sind. Auch wurden Schwellungen im Analbereich festgestellt, die als typische Folge der Verabreichung von stimulierenden Pharmaka gelten, wie es in Kreisen der Veranstalter von Hundekämpfen üblich ist. Der Rüde war bereits zweimal zuvor wegen Beißverhaltens gegenüber anderen Hunden aufgefallen und den Behörden seit mehreren Jahren bekannt. Der Halter des Tieres, ein mehrfach vorbestrafter Zuhälter, wurde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung angeklagt.

   Im Laufe der späteren Gerichtsverhandlung stellten sich die Ereignisse an jenem verhängnisvollen Tag wie folgt dar: In der Wohnung des Beschuldigten war es zu einem eskalierenden Streit zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin gekommen, in dessen Verlauf es auch zu Handgreiflichkeiten kam. Der Frau gelang es aus der Wohnung auf die Straße zu flüchten. Der Beschuldigte hetzte daraufhin den Hund der flüchtenden Frau hinterher, was vom ihm zunächst zugegeben, später zwar widerrufen, jedoch von ethologischer und veterinärmedizinischer Seite gutachterlich bestätigt wurde. Auf der Straße griff der Hund allerdings nicht die Zielperson, die sich in Sicherheit hatte bringen können, sondern statt ihrer versehentlich die sich zufällig gerade in diesem Moment im Bereich der Haustür aufhaltende Passantin an. – Kommentar wohl entbehrlich!

                                                          Quelle: Beitrag - Tod durch „Kampfhundbisse“,
                                                          Dr. J. Reuhl, Dr. H. Bratzke, Dr. D. Feddersen-Petersen,
                                                          Dr. F.-U. Lutz, M. Willnat,
                                                          Zentrum der Rechtsmedizin der Johann-Wolfgang-Goethe-
                                                          Universität Frankfurt/Main


   Ein Beitrag von Birgit Schröder - www.dogs4life.de