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   Höchste Zeit, die „schönsten Wochen des Jahres“ zu planen. Vor allem, wenn der Hund mit von der Urlaubs- partie sein soll. Denn dann sind Entscheidungen und Vorbereitungen zu treffen, die nicht bis zum »Last Minute“-Termin warten können.

   Wohin? Am besten eignen sich Ziele, die gut mit dem Auto zu erreichen sind. Die meisten Hunde fahren gern im Auto mit, es wird als ein Stück „Heimat“ akzeptiert. Bahnreisen besser außerhalb der Hauptreisezeit machen, sonst wird es buchstäblich eng. Flugreisen möglichst meiden, es sei denn, Bello darf mit an Bord. Vorher unbedingt bei der Fluggesellschaft nachfragen und bestätigen lassen.

   Gemäßigtes Klima bekommt dem Hund besser als südliche Sonne oder tropische Schwüle. Einige Länder kommen schon wegen strenger Einreisebestimmungen (u.U. Quarantäne) nicht als Urlaubsziel in Frage.

   Welche Art Urlaub? Ferienhaus oder Campingplatz sind ideale Standquartiere, weil sich weder Zimmer- noch Tischnachbarn vom Vierbeiner gestört fühlen können. Inzwischen gibt es aber immer mehr hundefreundliche Hotels und Gasthöfe. Wer sein Ziel ins Auge gefasst hat, sollte sich unbedingt vergewissern, ob Hunde willkommen sind und welche Auflagen gelten; Reisebüros und Fremdenverkehrsämter geben Auskunft.

   Hilfreich ist der Blick ins Internet: www.urlaub-mit-hund.de listet Ferienwohnungen und Hotels für Hundefreunde in ganz Deutschland auf, www.urlaub-mit-hund.gastgeber.net nennt Angebote weltweit, und www.flughund.de vermittelt Ferienhäuser, Wohnungen und Hotels in über zwölf europäischen Ländern.

   Was ist vorgeschrieben? Ganz wichtig auf Auslandsreisen: die "Papiere"! Für Reisen innerhalb der EU ist der EU-Heimtierpass vorgeschrieben, auch für Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz kann er verwendet werden. Der Pass wird vom Tierarzt ausgestellt. Er verzeichnet u.a. die Kennzeichnungsnummer des Hundes (bis 2011 entweder Tätowierung oder Mikrochip, danach ist nur noch die Kennzeichnung per Mikrochip zulässig) und die gültige Tollwutschutzimpfung, die mindestens 30 Tage und höchstens zwölf Monate vor Grenzübertritt erfolgt sein muss. Für Großbritannien, Irland und Schweden gelten Sonderbestimmungen. Auskunft über die aktuellen Bestimmungen anderer Länder gibt‘s bei den entsprechenden Botschaften, über Reisebüros oder Automobilclubs und beim Veterinäramt.

   Und sonst? Beim Tierarzt Gesundheitscheck machen, Impfschutz überprüfen und Reiseapotheke zusammenstellen lassen. Vertrautes Futter mitnehmen (falls es das am Urlaubsort nicht gibt), Spielzeug und Schmusedecke nicht vergessen, Halsband mit Adress-Schild (Heimat- und Urlaubsadresse, Handy-Nummer) versehen. Und für alle Fälle: Telefon- und Versicherungsnummer der Tierhalter-Haftpflicht mitnehmen.

   Quelle: Nordwest-Zeitung, Verlagsbeilage "Einfach tierisch", 20.04.2007