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Die Landesregierung NRW will laut einer Pressemitteilung vom 11.07.2008 das zum 01.01.2003 in Kraft getretene Landeshundegesetz NRW überprüfen lassen. Man beachte die Formulierung: „Die Landesregierung will ….“
Dabei kann von „wollen“ keine Rede sein. Denn die aktuelle Regierung mit dem heutigen Umweltminister Eckehard Uhlenberg, die sich zu Oppositionszeiten vehement gegen das LHundG NRW mit seinen Rasselisten ausgesprochen hatte, ist gem. § 22 LHundG gesetzlich verpflichtet, dem Landtag von den Auswirkungen etc. des Gesetzes nach Ablauf von 5 Jahren zu berichten. Dieser Zeitraum ist seit über einem halben Jahr abgelaufen.

Bemerkenswert ist auch der Zeitpunkt, den die Regierung für ihre Mitteilung gewählt hat. Zielsicher in die Parlamentsferien und ins Sommerloch pressemäßiger Berichterstattung gesetzt, welches vom Boulevard mit spektakulären Hundeattacken gefüllt wird.

Wir sind bereits im November 2007 u.a. bei den zuständigen MdL`s der FDP vorstellig geworden. Wir haben insofern festgehalten, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten und kurzfristig einzureichen, der auf Rasselisten verzichtet. Dieser Entwurf lag allen Fraktionen bereits im Januar dieses Jahres vor (und kann auf dieser Homepage nachgelesen werden). Zu diesem Entwurf haben wir viel positive Kritik erfahren; nur aus dem Düsseldorf Landtag nicht. Dort hat man es vorgezogen, besser gar nicht zu reagieren.

Was uns nicht wirklich wundert. Herr Minister Uhlenberg hatte ja nun noch zahlreiche andere Baustellen zu bedienen. Außerdem könnte es ja irgendwann einmal zu einem Beißvorfall mit einem gelisteten Hund kommen .... wer will da schon derjenige gewesen sein, der sich für die Abschaffung der Rasseliste stark gemacht hat ?

Derartige Erwägungen sind allerdings nicht wirklich überzeugend. Solange es Hunde gibt wird es auch Beißvorfälle geben. Genauso wie es weiter Verletzte im Straßenverkehr, im Sport oder sonstwo geben wird. Darum werden indes Autos oder Motorräder nicht verboten, sondern u.a. werden die Hersteller (gesetzlich) verpflichtet, besondere Sicherheitsstandards zu entwickeln. Genauso geht es bei der Hundehaltung auch. Wenn jeder Halter eines jeden Hundes sachkundig ist und weiß, worauf er sich als Hundehalter einläßt und welche Verantwortung er übernimmt, wäre der Schutz der Bevölkerung vor auffälligen Hunden besser gewährleistet als durch sinnlose Rasselisten. Und wenn doch einmal etwas passiert, greift eine Haftpflichtversicherung.

Ein solches Hundegesetz wäre sinnvoll. Dass ein Hundegesetz ohne Rasseliste funktionieren kann zeigt Niedersachsen. Dort gibt es seit 2003 keine entsprechende Liste mehr. Gefährlicher scheint es sich dort nicht zu leben ....

           
        

 Ingrid Telschow-Böcker
 Referentin für Öffentlichkeitsarbeit  
L.-J. Weidemann
2. Vorsitzender