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   aufgrund mehrerer Nachfragen zu den neuen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen - insbesondere bei der Wiedereinfuhr aus Nicht-EU-Ländern - weisen wir auf
Folgendes hin:

   Seit dem 1. Oktober 2004 gelten für die Einreise mit diesen Heimtieren in die EU aus Drittländern strengere Bestimmungen.

     - Bei Herkunft aus so genannten "gelisteten Drittländern" reicht der Nachweis
       einer gültigen Impfung gegen die Tollwut aus.

     - Bei der Einreise aus "nicht-gelisteten Drittländern" muss die Wirkung der
       Impfung mittels einer Blutuntersuchung nachgewiesen werden.

   Die gelisteten Drittländer finden Sie unter diesem Link
(Teil B Abschnitt 2 und Teil C):
http://www.verbraucherministerium.de/data/00004E8D36B111A39BB96521C0A8D816.0.pdf

   Zu den nicht-gelisteten Drittländern gehört u. a. die Türkei, ein beliebtes Urlaubsland. Wenn z. B. Hunde aus Deutschland in einen Urlaub in die Türkei mitgenommen werden, gilt ihre Rückreise nach Deutschland als "Wiedereinfuhr aus einem nicht-gelisteten Drittland". Das heißt, die Wirkung der Tollwut-Impfung muss durch eine Blutuntersuchung nachgewiesen werden. Allerdings gilt hier nicht die 3-Monats-Frist, die sonst bei Einreise aus nicht-gelisteten Drittländern einzuhalten ist. Die Blutuntersuchung kann also in Deutschland kurz vor Antritt der Urlaubsreise vorgenommen werden.

   Weitere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesverbraucherministeriums und der BTK:

http://www.verbraucherministerium.de/index-000A585B3A0E11A3B9816521C0A8D816.html

http://www.bundestieraerztekammer.de/fachliches/tierseuchen/eu-heimtierpass/index.htm

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

Info-Service der Landestierärztekammer Hessen
www.ltk-hessen.de