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   Von Joachim Karpa

   Hagen/Iserlohn. Urlaub in Holland: Hin mit Hund, zurück ohne. Für die Halter ein Drama. Die Polizei kassiert Vierbeiner und schläfert sie ein. Die Fälle häufen sich. Opfer sind Mischlinge, die Ähnlichkeiten mit Kampfhunden aufweisen. Die Verunsicherung ist groß. Europas größtes Haustierzentralregister Tasso warnt Hundebesitzer vor Reisen ins Nachbarland.
 
   Die Angst sitzt tief. Iris Kaufmann aus Iserlohn fährt nicht nach Renesse in Holland. "Dabei waren wir in der Vergangenheit mit unseren Hunden oft in Holland." Das Ferienhaus für sechs Personen hat sie endgültig abgesagt: "Wir fahren auf keinen Fall." Die 40-Jährige fürchtet um das Leben ihrer beiden Hunde: Willi, ein Boxer-Mix, und Dara, ein Rottweiler-Dobermann-Mischling, für den sie "natürlich keine Papiere über den Stammbaum" hat. Ihre Freundin hat zwei englische Bulldoggen, auch sie bleibt derzeit mit ihren Lieblingen lieber zu Hause.

  "Selbst die Hunde von Urlaubern", sagt Iris Kaufmann, "sind vielfach betroffen. Die Menschen stehen am Ende ihrer Ferien ohne ihre Hunde da, furchtbar." Die Iserlohnerin hat Horror-Geschichten gehört und gelesen. Es gibt keine Ausnahmen, auch nicht für Hunde, die allen deutschen Regelungen genügen. Selbst die Tierärztin rät von der Reise ab. Die Geschichten der Hundefänger verfehlen ihre Wirkung nicht.

   Nach Berichten der Tageszeitung zum Hintergrund für Leser ohne Hund: Seit 1993 ist in Holland die Einfuhr von Pitbull-Terriern verboten. Gleiches gilt in Deutschland. Hunde, die ihm ähneln wie Bullterrier oder amerikanische Stafforshire-Terrier sind in den Niederlanden nur erlaubt, wenn sie einen durch die Federation Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbaum haben. Nach Erfahrungen deutscher Hundehalter scheint die Polizei die gesetzlichen Bestimmungen in Holland gegenwärtig weiter auszulegen.

  "Hunde, die einen muskulöseren Brustkorb haben, weil sie mehr Sport machen, oder, die ein dickeres Gesicht haben, sind ebenfalls gefährdet", sagt Tasso-Sprecherin Andrea Thümmel. "Es ist eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge beobachten. In diesem Jahr scheint das Gesetz rigoros gehandhabt zu werden. Die Klagen und Berichte darüber häufen sich bei uns."

   Sie spricht von willkürlichem Verhalten, denen die Besitzer ausgeliefert sind. "Die Hundehalter wissen nicht, was sie erwartet." Der Verein Tasso registriert das strenge Durchgreifen der Behörden nicht nur in Holland, sondern auch in Frankreich. "Mit meinem Mischling, Labrador-Schäferhund, würde ich nicht fahren, in beide Länder nicht." Ihr pflichtet der Verein Hund und Halter bei. Seine Sprecherin Anke-Cornelia Nielsen: "Ohne Papiere gibt es in den Niederlanden ein Riesenproblem."

   Die Tiere kommen in Quarantäne. Der Besitzer hat keinen Anspruch zu erfahren, wo der Hund untergebracht ist. Ein Einspruch gegen die Beschlagnahmung ist möglich. Oft zieht sich das Ringen um den Hund monatelang hin, oft sehen ihn die Besitzer nie wieder. Eine dreiköpfige Kommission entscheidet über sein Leben. Auch müssen die Halter ein Bußgeld bezahlen, über die Höhe der Summe halten sich die Behörden bedeckt.

   "In Deutschland ist es nicht anders", sagt Michael Launhardt vom Niederländischen Büro für Tourismus und Convention in Köln. "Wenn die Tiere auffällig sind, und wenn sie eine Gefahr sind, werden sie eingeschläfert." An mehr Willkür und an eine eigenmächtige Ausweitung gesetzlicher Vorschriften durch die Polizei glaubt Launhardt nicht. "Die Polizei hat auch in Holland andere Dinge zu tun, als Jagd auf Hunde zu machen." Eine Beruhigung ist das für Iris Kaufmann nicht. Sie bleibt zu Hause.

   Quelle: Westfalenpost, 24.06.2007



Anmerkung von Hund und Halter e.V.:

   Es ist zwar zutreffend, wie Herr Launhardt vom Niederländischen Büro für Tourismus und Convention ausführt, dass in Deutschland Hunde, die tatsächlich eine Gefahr darstellen, von den zuständigen Behörden eingezogen werden. Allein jedoch der Tatbestand, dass ein Hund eingezogen wurde, rechtfertigt nach dem deutschen Tierschutzgesetz keine Tötung des Hundes [vgl. Lorz/Metzger, Kommentar zum Tierschutzgesetzt, 5. Auflage, S. 117 Rz 19]. Wenn auch, wie in den Niederlanden, die deutschen Hunderegelungen auf der irrationalen These der rassespezifischen Gefährlichkeit fußen, so wird in der Regel zunächst in Form eines Wesenstests die Feststellung zu treffen sein, ob das eingezogene Tier tatsächlich eine Bedrohung/Gefahr darstellt. Eine solche Überprüfung scheint man den Berichten nach den vermeintlichen Delinquenten in Holland jedoch nicht zu zubilligen. Vielmehr unterliegt dort die Entscheidung über Leben und Tod allein dem äußeren Erscheinungsbild des betreffenden Hundes, der diesbezüglich subjektiven Einschätzung mehr oder weniger kompetenter Behördenmitarbeiter und Kynologen sowie dem Umstand, ob der betreffende Hundehalter ggf. in der Lage ist die behördliche Mutmaßung anhand anerkannter Abstammungsnachweise zu widerlegen oder nicht.

   Des Weiteren enthält die Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland vom 3. April 2002 (BGBl I 2002, 1248) eine Regelung (§ 2 Nr. 3), die es Urlaubern und sonstigen Besuchern während ihres Aufenthalts in Deutschland gestattet, ihre vierbeinigen Begleiter des betreffenden Hundetypus mit sich zu führen und sie brauchen auch dann nicht um das Leben ihres Hundes bangen, wenn sie dessen Herkunft nicht anhand von FCI-Abstammungsnachweisen belegen können. Wenn man sich in Deutschland angesichts seiner fachlichen Kompetenz in Sachen Hunderegelungen auch nicht unbedingt mit Ruhm bekleckern kann, so besteht doch zu den niederländischen Regelungen ein ganz gravierender Unterschied.

   Das Risiko, dass ein kräftiger, kurzhaariger Hund (z.B. Labrador-Boxer-Mischling), der seinen Halter im Rahmen eines Urlaubs oder Kurzaufenthaltes in Holland begleitet und für den aufgrund seiner Abstammung zwangsläufig keine FCI-Papiere existieren können, die Reisefreudigkeit seines Halters mit dem Leben bezahlen muss, erscheint aus hiesiger Sicht angesichts der absolut willkürlichen niederländischen Regelungen enorm hoch und für verantwortungsbewusste Hundefreunde unvertretbar.

   Hundehaltern, deren Tiere auch nur annähernd dem besagten Erscheinungsbild nahe kommen, ist daher zu empfehlen,

   entweder

   a) im Falle eines Urlaubs in oder einer Reise durch Holland auf die Begleitung des Hundes zu verzichten,

   b) die zuständigen niederländischen Behörden rechtzeitig vor Reiseantritt schriftlich mit Foto und ausführlicher Beschreibung des Hundes um eine verbindliche Bestätigung zur problemlosen Ein- und Ausreise mit dem Hund zu ersuchen,

   oder

   c) ihren Urlaub in einem Land zu verbringen, in dem Hundefreunde nicht aufgrund derart willkürlicher Regelungen um das Wohl ihres vierbeinigen Begleiters fürchten müssen und ihnen uneingeschränkte Urlaubsfreude garantiert ist.

   Es erscheint nicht unangemessen einmal ernsthaft darüber nachzudenken, ob man als Mitglied der großen Interessengemeinschaft der Hundefreunde nicht Länder, die Hunden und ihren Menschen in derart willkürlicher und inhumaner Form begegnen, grundsätzlich von seiner Urlaubsplanung ausschließen sollte. Ein Boykott, der nicht nur materielle Einbußen bewirkt, soll schon in manch aussichtslos erscheinenden Fällen zur heilsamen Einsicht verholfen haben.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang bitte auch:

Warnung: Ein Besuch unseres Nachbarlandes Holland könnte für Hundefreunde in Begleitung ihres Vierbeiners unter Umständen katastrophale Folgen haben!
 
Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!