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In diesem Kapitel finden Sie interessante Urteile, die sich mit der Haltung von Hunden in Wohneigentum und Mietsachen befassen.


Es wünscht Ihnen einen interessante Unterhaltung

Ihr Team von Hund und Halter e.V.


Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 20.05.2008 (Az.: 14 Wx 22/08) eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Konstanz aufgehoben und die Sache zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurückverwiesen.

Generelles Verbot im Mietvertrag ist unwirksam – Grund: Keine Störung

Karlsruhe/DPA – Wie die Nordwest-Zeitung am 15.11.07 berichtet, erleichtert der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil vom Mittwoch Tierfreunden die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen.

   Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Hausordnung beschlossen, nach der das Halten von Haustieren, die nach Verabschiedung der Hausordnung angeschafft werden, verboten ist.

   Das Amtsgericht Bremen (Az.: 7 C 240/05) hat entschieden, dass Hund und Katz unter Umständen auch dann in einer Mietwohnung gehalten werden können, wenn die Genehmigung des Vermieters nicht vorliegt. Wie cecu.de berichtet, hat das Amtsgericht das für den Fall entschieden, dass der Mietvertrag keine Tierhaltungsklausel enthalte oder diese aber unwirksam sei.

   Nachbarn verwirken ihr Recht, gegen die Hundehaltung auf einem angrenzenden Grundstück vorzugehen, wenn sie diese jahrelang (hier: fünf Jahre) hingenommen haben. Der Hundehalter darf nach einem derart langen Zeitraum darauf vertrauen, dass sich der Nachbar mit der Hundehaltung abgefunden hat.

2. Zivilkammer des Landgerichts entschied gestern im Streit zwischen Gladbau und einer Mieterfamilie.

(RP). Darf ein Mieter in seiner Wohnung einen Pitbull halten - auch wenn der Vermieter dies ablehnt? Diese Frage beschäftigte, ausgehend vom konkreten Fall, in den vergangenen Wochen die Gerichte Mönchengladbachs: zunächst das Amts-, dann das Landgericht. Gestern verkündete nun die 2. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach: Der Hund darf bleiben

Urteil im Kampfhunde-Prozess wird rechtskräftig

Im Übrigen sei die Klägerin nicht berechtigt gewesen, die einmal erteilte Genehmigung zur Haltung des Hundes nur deshalb zu widerrufen, weil dieser als Rottweiler in die Liste der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung aufgenommen wurde. Im Gegenteil: Daraus, dass die Verordnung vorschreibe, dass Rottweiler außerhalb einer Privatwohnung stets mit Maulkorb und angeleint zu führen sind, sei zu entnehmen, "dass öffentlich-rechtlich keine Bedenken bestehen, Hunde dieser Rasse zu halten"

Ein Recht auf Hundehaltung gibt es nicht. Ob der beste Freund des Menschen auch sein Mitbewohner sein darf, hängt vom Mietvertrag ab: Auf der sicheren Seite steht nur, wem der Vermieter ausdrücklich erlaubt, einen Hund zu halten. Eine Zustimmung kann aber aus wichtigen Gründen widerrufen werden, beispielsweise dann, wenn von dem Tier erhebliche Belästigungen für die Nachbarn ausgehen (LG Hamburg, Az. 333 S 151/98).

Quelle: Süddeutsche Zeitung Vermischtes 22.11.2001

Hat ein Vermieter der Hundehaltung in einem Einfamilienhaus zugestimmt, dann darf die Mieterin auch zwei Kampfhunde halten, solange ihre Tiere die Nachbarn nicht konkret belästigen.

(Landgericht Offenburg, 1 S 36/97)

Sind per Mietvertrag Hunde generell verboten, ist dies nach Auffassung einiger Gerichte wirksam. Doch ist gerade bei der Hundehaltung die Einstellung des Richters schwer einzuschätzen. Und der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein generelles Verbot der Hundehaltung in Formularmietverträgen unzulässig sei, weil es den Mieter unangemessen benachteilige (Az. VIII ZR 10/92).

Quelle: Süddeutsche Zeitung Vermischtes 22.11.2001