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In diesem Kapitel finden Sie interessante Urteile, die sich mit den Regelungen zur Hundehaltung im Zuständigkeitsbereich des Bundes, der Länder und der Kommunen befassen.


Es wünscht Ihnen einen interessante Unterhaltung

Ihr Team von Hund und Halter e.V


Von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt wurden am 16.02.2011 – rückwirkend zum 01.01.2011 – die Verwaltungsvorschriften zur PolVOgH (VwVgH) geändert; die „alte“ VwVgH vom 15.03.2003 ist zum 31.12.2010 ausgelaufen.


Wie die Süddeutsche Zeitung am 20.05.2008 berichtet hat das Verwaltungsgericht Saarlouis (soweit anhand des Aktenzeichens ersichtlich in einem Eilverfahren) entschieden, daß ein Hund ist nicht schon deshalb „bissig“ sei, weil er seinem Jagdtrieb folgend kleine Tiere beiße oder fange (Az.: 6 L 1176/07).

Mit Berufungsurteil vom 09.04.2008 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg ebenso wie die vom Kläger angegriffenen Gebührenbescheide aus März 2003, welche für Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang erlassen worden waren, aufgehoben.


Rheinland-Pfalz. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Beschluß vom 06.02.2008 (Az.: 5 L 1576/07) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs einer Halterin eines Mischlingshundes gegen die Feststellung, es handele sich bei ihrem Hund um einen gefährlichen Hund im Sinne des § 1 Abs. 2 LHundG, wiederhergestellt.


Ein Tier aus dem Heim sei nun mal in der Regel schlechter ausgebildet und lenkbar und darf eben nicht ohne Leine frei herumlaufen.

   Liegt es im Charakter eines Hundes, immer wieder mal auszubüchsen, darf er nur an der Leine geführt werden. Auch bei einem Landspaziergang außerhalb von Ortschaften, wo jederzeit mit Wanderern und Joggern gerechnet werden muss. Das hat jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 2 Ns 209 Js 21912 /2005) entschieden.

   Für unvertretbar hoch hat der 4. Senat für Bußgeldsachen eine Geldbuße von 250,00 EUR erachtet, die das Amtsgericht Krefeld gegen einen Hundehalter wegen Verstoßes gegen die Anleinpflicht verhängt hatte.

06.05.2006

Die Aufhebung des § 11 Tierschutz-Hundeverordnung sowie u.a. die Änderung des § 11b Tierschutzgesetz erfolgten im Rahmen der Rechtsbereinigung (Rechtsbereinigungsgesetz im Zuständigkeitsbereich des BMVEL vom 13. April 2006.

06.05.2006

Im Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz wird im Artikel 168 der § 143 StGB aufgehoben

02.05.2006

Das sechste Bezirksberufungsgericht in Ohio bedachte gestern die Hundebesitzer mit einem monomentalen Sieg, als es entschied, daß regionale und staatliche rassespezifische Gesetze über gefährliche Hunde verfassungswidrig seien

12.09.2005


Mit Datum vom 12.09.2005 verkündete das VG Gießen die erste rechtskräftige Entscheidung für das Bundesland Hessen, nach der ein turnusmäßig angeordneter Folgewesenstest für einen unauffälligen Listenhund abgelehnt wurde.

(Der komplette Beschluss als PDF-Dokument - 824,42 MB >>)