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In diesem Kapitel finden Sie interessante Urteile, die sich in erster Linie mit der Hundehalterhaftung befassen.

Es wünscht Ihnen einen interessante Unterhaltung

Ihr Team von Hund und Halter e.V.

Brandenburgisches Oberlandesgericht zu den Grenzen der Tierhalterhaftung

Landgericht Coburg: Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleint geführter Hund sich unvermittelt losreißt und auf die Fahrbahn läuft

Eine Frau leint ihre beiden Hunde an, geht mit ihnen spazieren. Plötzlich kommt ein frei laufender Rüde – die Hunde verbeißen sich. Die Frau hält die Leinen fest, durch das Gezerre fällt sie, verletzt sich. Sie will Schmerzensgeld. Das kriegt sie, so die Richter. Aber: Sie bekommt eine Mitschuld. Letztlich sei sie gefallen, weil ihre Hunde an der Leine gezogen haben. (LG Coburg, Az. 12 O 741/06)

AHO 21.06.2007

Frankfurt/Main (aho) - Verletzen gemeinsam spielende Hunde einen Menschen, so haften alle Hundehalter gemeinsam. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt kürzlich in einem Zivilprozess entschieden..

   Das Landgericht Bückeburg hat am 14. Dezember 2006 einer Hundehalterin nur einen um 50 % gekürzten Schadensersatzanspruch zuerkannt.

25.06.2004

Ein Jogger stürzte über einen unangeleint herumlaufenden Hund und zog sich dabei Knochenbrüche zu. Er forderte Schadensersatz von der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundebesitzers. Oberlandesgericht Koblenz: Der Jogger hätte den Hund schon von weitem gesehen, war aber trotzdem mit unverminderter Geschwindigkeit weitergelaufen. Er hätte sich auf das unberechenbare Verhalten des Hundes einstellen müssen. Deshalb trifft ihn eine Mitschuld. Die Versicherung muss nur 70 Prozent des verlangten Verdienstausfalls und Schmerzengeldes zahlen (Az.: 5 U 27/03).

Quelle: TV DIREKT 12/2004

Das Amtsgericht Brandenburg an den Havel hat mit am 26.04.2010 verkündetem Urteil die Verkäuferin eines Hundes zur Zahlung eines Minderungsbetrages in Höhe von 125,00 EUR verurteilt, da der verkaufte Hund laut Kaufvertrag ein reinrassiger Shih-Tzu hätte sein müssen. Es handelte sich aber um einen Mischlingshund. Damit habe der Hund aber nicht die vereinbarte Beschaffenheit/Eigenschaft der zugesicherten Hunderasse Shih-Tzu aufgewiesen, was einen zur Minderung berechtigenden Sachmangel darstelle. AG Brandenburg, Urteil vom 26.04.2010 (34 C 139/09)

02.01.2004

Koblenz – Hundehalter müssen bei einem Unfall mit ihrem Vierbeiner nicht für den gesamten Schaden aufkommen, wenn der Geschädigte sich leichtsinnig verhalten hat, so ein Urteil des Ober- landesgerichts Koblenz. In dem Fall war ein Jogger über einen Dackel gestürzt und hatte sich dabei die linke Hand gebrochen. Nach Ansicht der Richter hätte sich der Sportler darauf einstellen müssen, dass der nicht angeleinte Hund unberechenbar reagiert und seine Laufstrecke kreuzen könnte (Aktenzeichen: 5 U 27/03).

Quelle: Nordwest-Zeitung 02.01.2004