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GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

des Vereins Hund und Halter e.V.
des Deutschen Clubs für Bullterrier e.V.
des Thüringer Forums für Mensch und Hund

   Seit nunmehr fast einem Jahr streitet die Große Koalition in Sachsen-Anhalt um ein neues Hundege-setz, welches die SPD gegen den ausdrücklich erklärten Willen der CDU mit einer Liste vermeintlich besonders gefährlicher Hunderassen versehen wollte. Noch am 22.08.2007 erklärte die CDU in der Mitteldeutschen Zeitung sinngemäß, man habe sich seit Jahren intensiv mit der Materie „Gefährliche Hunde“ beschäftigt. Wer daher eine Rasseliste wolle, verfüge nicht über ausreichende Sachkunde, wie auch die Expertenanhörung im Innenausschuß des Landtages am 11.01.2007 klar gezeigt habe.

   Keine zwei Monate später kann nun u.a. der Pressemitteilung vom 10.10.2007 auf der Homepage der CDU-Landtagsfraktion eine vollständige Kehrtwende entnommen werden: Mit der SPD habe man sich auf ein Hundegesetz mit einer Rasseliste geeinigt. Abgesehen davon, dass die Glaubwürdigkeit der CDU in Sachsen-Anhalt unter einem derartigen Procedere ganz erheblich leidet, steht nun auch in Sachsen-Anhalt für einige Hunderassen die Stigmatisierung als sog. „Kampfhund“ bevor. Wissen-schaftlich ist indes längst erwiesen, dass es keine gefährlichen Hunderassen, sondern nur gefährliche Hundeindividuen gibt. Ferner müssen sich die politisch Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt auch die Frage gefallen lassen, aus welchem Grund die von Steuergeldern teuer finanzierte Expertenanhörung im Innenausschuß des Landtages, die eindeutig ergeben hat, dass Rasselisten zum Schutz der Be-völkerung vor gefährlichen Hunden völlig untauglich sind, überhaupt stattgefunden hat.

   Wenn Wissenschaftler, Tierärzte, Sachverständige, Zucht- und Tierschutzvereine überzeugend und widerspruchsfrei nachweisen, dass verantwortungsvolle Zucht und Ausbildung, artgerechte Haltung sowie sachkundige und zuverlässige Hundehalter Garant für eine Gefahren vorbeugende Hundehal-tung sind und populistische Rasselisten nur eine Scheinsicherheit vorgaukeln, fragt es sich weiter, wie Sinn und Zweck des beabsichtigten Gesetzes begründet werden sollen, zumal die CDU in Nie-dersachsen unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse bereits zum 01.03.2003 ein Hundegesetz ohne Rasseliste in Kraft gesetzt hat und Thüringen bislang vollständig ohne ein sol-ches Regelwerk auskommt. Dass es sich in Niedersachsen oder Thüringen nun gefährlicher lebt als anderswo wird wohl niemand ernsthaft behaupten.

   Spätestens in den ohne jeden Zweifel anstehenden Verfahren vor der Verwaltungs- und/oder Verfas-sungsgerichtsbarkeit wird der sachsen-anhaltinische Gesetzgeber daher Farbe bekennen müssen. Wir werden in diesen Verfahren jedenfalls vorbereitet sein. Kehrtwenden gibt es mit uns nicht. 


   Pressemitteilung zum Download (PDF-Dokument 102 kb >>)