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   Rassespezifische Veranlagungen einzelner Hunderassen können mit Sicherheit nicht bestritten werden, doch bestehen schon zwischen den vielen Zuchtlinien der einzelnen Rassen gravierende Unterschiede betreffend der physischen, sowie auch der psychischen Veranlagungen der einzelnen Hunde. Wie hinreichend in speziellen Untersuchungen festgestellt wurde, ist auch die beste Veranlagung kein Garant für die spätere Arbeitsleistung oder Verwendbarkeit eines Hundes. Entscheidend ist hier vielmehr, die Förderung der entsprechenden Veranlagungen durch den Ausbilder bzw. Hundehalter. An dieser Stelle möchten wir gerne auf ein Zitat des von uns sehr geschätzten Verhaltensforschers - Schüler von Konrad Lorenz - Herrn Eberhard Trumler zurückgreifen: "Ein erwachsener Hund ist nicht nur das Produkt seiner erblichen Anlagen, er ist auch das Produkt seiner Jugendentwicklung. Man kann ganz zweifelsfrei behaupten: Ein schlecht veranlagter Hund mit einer guten Jugendentwicklung, wird ein besserer Hund sein als einer, der zwar über beste Erbanlagen verfügt, aber eine unzureichende Jugendzeit verlebte." (...) " Was der Hund also nun im dritten Lebensjahr manifestiert, ist das Bild von Soll und Haben auf dem Konto seiner Jugendentwicklung." Das eine Rasse "Kampfhund" schlechthin nicht existiert, ist der einschlägigen Literatur der entsprechenden Fachkreise in ausreichendem Umfang zu entnehmen.


   So wie es uns nicht möglich ist, Menschen bestimmter Bevölkerungsgruppen aufgrund der Verhaltensweisen einiger ihrer Landsleute pauschal zu verurteilen, ist es ebenfalls nicht möglich, bestimmte Hunderassen a priori als gefährlich zu bezeichnen. Wie auch bei uns Menschen, entwickelt sich der Charakter eines jeden einzelnen Hundes ganz individuell aufgrund seiner Veranlagungen, Erziehung und dem sozialen Umfeld. Selbst unter den einzelnen Welpen eines Wurfes, bestehen in der Regel ganz erhebliche Verhaltensunterschiede zwischen den einzelnen Wurfgeschwistern. So das Verhaltensweisen einzelner Hunde, keinesfalls verwertbare Rückschlüsse auf die ganze Rasse zulassen.



   Der Begriff "Kampfhund" kann u. E. keinesfalls ein Sammelbegriff für bestimmte Hunderassen darstellen, sondern lediglich als Funktionsbezeichnung für entsprechend "ausgebildete" und missbrauchte Hunde jedweder Rasse und Mischung Verwendung finden. Ebenso wie es einer Ausbildung zum Rettungshund, Drogenspürhund, Blindenhund etc. bedarf, um einen Hund entsprechend verwenden und titulieren zu können, bedarf es dergleichen um einen Hund zum Kampf (Missbrauch) einzusetzen. Kein Hund, weder die der diffamierten Rassen und Mischungen, noch ein Hund einer anderen Hunderasse, wird für bestimmte Verwendungszwecke gebrauchsfertig geboren.

   Nach Auffassung der betreffenden Experten ist nicht die Rasse und deren spezifische Eigenschaft bzw. deren Veranlagung ausschlaggebend für die Entstehung eventueller Probleme, sondern es ist vielmehr der betreffende Hundehalter, dessen Charakter, seine fachliche Qualifikation und das hieraus resultierende Handeln am Tier. Die von Kommunen und Ländern verhängten rassespezifischen Maßnahmen wie z. B. "Kampfhunde"- Steuern oder Verordnungen orientieren sich aber ausschließlich an den Tieren, dass tatsächliche Problem, der betreffende Mensch bleibt jedoch unbehandelt. Auch finden sehr fragwürdige Ausbildungs- und / oder Trainingsmethoden in den betreffenden Hundesteuersatzungen oder Verordnungen keinerlei Beachtung.


Aussage: Einige Nachbarländer haben doch auch Rassenlisten.

   Im Zusammenhang mit Aktivitäten für bundesdeutsche Hundeverordnungen wird gerne auf ähnliche Gesetzesinitiativen unserer Nachbarländer wie z. B. Frankreich verwiesen. Jedoch erscheint uns dieser Verweis als recht unangemessen und als fadenscheinige Rechtfertigung missbraucht. So werden in unseren Nachbarländern z. T. völlig andere Hunderassen als mutmaßlich gefährlich deklariert. Sehr auffällig erscheint uns die Tatsache, dass in unseren Nachbarländern, ebenso wie in Deutschland, die jeweiligen "Nationalhunderassen" sowie die weit verbreiteten Gebrauchshunderassen von den betr. Repressalien verschont bleiben. Findet in Deutschland die Bordeauxdogge (Dogue-Bordeaux) ihren Platz in den rassespezifischen Verordnungen für mutmaßlich gefährliche Hunde, so wird diese Rasse im französischen Gesetz nicht erwähnt. Gleichermaßen verhält es sich in England mit Bullterrier und Staffordshire Bullterrier, deren Popularität dort in ihrem Ursprungsland, mit der des Schäferhundes in Deutschland gleich zu setzen ist. Sollten die benannten Rassen in ihren Ursprungsländern etwa weniger gefährlich sein als in der Bundesrepublik? Der von einigen Politikern angeblich gewünschte präventive Schutz unserer Mitbürger gerät sehr schnell in Vergessenheit, sobald es sich um tierisches Nationalgut handelt oder aber ein erheblicher Widerstand, aufgrund der Masse an betroffenen Hundehaltern zu erwarten ist.


Aussage: Die "Kampfhunderassen" verfügen über enorme Beißkräfte (Die Angaben variieren zwischen 200 Kg und 4 Tonnen)

   Seit dem Einsetzen der "Kampfhunde"-Hysterie in Deutschland vor ca. 20 Jahren, jongliert die Boulevardpresse mit den wildesten Angaben bezüglich der Beißkraft von sog. "Kampfhunden". Die Angaben variieren zwischen 200 Kg und 4 Tonnen. Aber nicht nur die Werte selbst schwanken von einem Bericht zum anderen erheblich, sondern auch die Maßeinheiten variieren zwischen Kilogramm, Kilopond und Kilojoule. Fakt ist, das 1995 erstmals von Lindner, D. L., Maretta, S. M., Pijanowski, G. J., Johnsen, A. L., und Smith, Ch. W. Angaben über Beißkräfte von Hunden verschiedener Rassen seriös ermittelt wurden. Hierzu der Beitrag "Measurement of Bite Force in Dogs: A Pilot Study". Veröffentlicht in "J. Vet. Dent." 1995, (12) 2; 49-54. Die Untersuchungen von Hunden aus sieben verschiedenen Rassen (ohne Bulldogartige) ergaben, dass die Beißkraft der Tiere mit der Größe des einzelnen Individuums korreliert. Beispielsweise differierten die Messungen bei den 4 untersuchten Rottweilern zwischen 280 und 1200 kp. Ein Retriever erreichte ein Messergebnis von 480 kp. Ein identisches Resultat ergaben die Messungen bei Schimpansen, wo dass größte Tier das höchste Messergebnis erreichte (Moxham und Berkowitz - "The effects of external forces o­n the periodontal ligament; the response to axials loads", in: "The Periodontal Ligament in Health and Disease", Pergamon Press, New York 1982, pp. 249-68). Vergleichsweise hierzu: In einer Untersuchung über die Beißkraft von Menschen wurden Messergebnisse zwischen 100 und 1300 kp erreicht. Also, die der oben bezeichneten Rottweiler sogar übertroffen. ("Occlusal forces in normal- and long-faced adults", in J. dent. Res., 1983 (62); 566-71)


Aussage: Die "Kampfhunderassen" verfügen über eine besondere Beißtechnik, einmal zugepackt lassen sie von ihren Opfern nicht mehr ab. Auch gerne als "Beißkrampf" tituliert.

   Es soll hier unstrittig sein, dass man durchaus einen Hund (jedweder Rasse) zu einem solchen Verhalten durch ein entsprechendes Training veranlassen kann. Das aber jeder Hund der besagten Hunderassen naturgemäß über eine derartige Beißtechnik verfügt, ist schlicht und ergreifend ein Hirngespinst. Es soll auch hier nicht bestritten werden, dass eine solche Beißtechnik der Wunsch einiger perverser Hundekämpfer war und auch heute noch ist. Jedoch werden derartige Kriterien, ebenso wie Kampftrieb und Härte, weder in den Rassestandards aufgeführt, noch von seriösen Züchtern der besagten Rassen gewünscht und gefördert. Ein derartiges Verhalten kann aber durchaus bei jedem Hund jedweder Rassen in extremen Konfliktsituationen /Auseinandersetzungen mit Artgenossen auftreten. Zitat hierzu aus einem Buch von Eberhard Trumler (Schüler von Konrad Lorenz und Leiter der Haustierkundlichen Forschungsstelle Grubmühle): "Hündinnen kennen keinen Kommentkampf, wenn sie mit einer Rivalin zusammenstoßen. Da geht es in der Regel um Leben und Tod. Sie sind im Ernstkampf noch leidenschaftlicher als Rüden - man könnte sie mit einem Schwert von vorne nach hinten in dünne Scheiben hacken - ihre Zähne würden nicht loslassen. ........ Was ich zuvor über den Ernstkampf von Rüden sagte, gilt hier noch viel mehr - dazwischenfassen ist schlicht und ergreifend Selbstmord!"

   Anmerkung: Diese Erkenntnisse beziehen sich nicht etwa auf die als "Kampfhunde" titulierten Hunderassen, sondern auf Forschungsergebnisse mit Dingos, Wölfen und Haushunden
(Quelle: Trummlers Ratgeber für den Hundefreund, Piper und Co. Verlag 1977, Seite 53).

Aussage: Diese Hunderassen werden zum Kämpfen gezüchtet.

   Die Zuchtkriterien von 1870 und früher, sind schon seit über 60 Jahren und länger, nicht mehr Maßstab in der Zucht der besagten Hunderassen (siehe Rassestandards). Erklärt man einen solch weiten Rückgriff in die Geschichte und auf den damaligen Verwendungszweck der betreffenden Tiere für ein zulässiges objektives Beurteilungskriterium, so hätten demnach unsere guten alten Gebrauchshunderassen überhaupt keine Lebensberechtigung mehr. Betrachtet man deren Verwendung z. B. als Kriegshunde an der Front, als Bewacher und "Greifer" der Häftlinge in den Konzentrationslagern und in gleicher Funktion an der Grenze zwischen West- und Ostdeutschland. Selbst heute im Dienst von Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll etc. werden sie zum Kampf und als Waffe gegen Menschen eingesetzt. Aber auch die Vertreter dieser Rassen werden nicht für ihren Verwendungszweck gebrauchsfertig gezüchtet und / oder geboren. Vielmehr bedarf es hier vorab einer Überprüfung der Eignung eines jeden Tieres und einer entsprechenden Ausbildung. Nicht anders verhält es sich mit Hunden, die für andere Aufgaben verwendet oder missbraucht werden bzw. wurden. Einige, der als "Kampfhunde" stigmatisierten Hunderassen, wurden ausschließlich für die Verwendung zur Jagd auf Raubzeug gezüchtet und eingesetzt. Andere kommen in ihren Ursprungsländern ausschließlich zur Bewachung und Verteidigung der Viehherden gegen vierbeinige Räuber zum Einsatz. Der Kampf der Jäger und auch der Herdenschützer bezog sich also nicht auf den Menschen. Wiederum andere wurden eingesetzt, um gegen ihre Artgenossen zu kämpfen. Obwohl das die mit Abstand unrühmlichste Verwendung war, so wurde auch hier Aggressivität gegen Menschen nie gefördert und geduldet. Ganz im Gegenteil, sie wurde mit dem Tode bestraft. Nie wurden diese Hunde gegen Menschen eingesetzt! Wie auch der Einsatz unserer Gebrauchshunderassen, so wurden auch die sog. "Kampfhunderassen" ausschließlich zum Profit des Menschen eingesetzt.

Aussage: Diese Hunde haben eine sehr niedrige Reizschwelle.

   Zwar wird der Begriff "Reizschwelle" im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet, ist aber eigentlich völlig falsch. Der übrige Teil dieser Aussage ist ebenso unzutreffend. Vielmehr ist es die Intensität des Reizes, die ein bestimmtes Verhalten bzw. eine Reaktion des Hundes auslöst und auch bestimmt, wie intensiv dieses Verhalten / die Reaktion des Hundes ausfällt. Die besagten Hunderassen zeichnen sich gerade dadurch aus, dass besonders im Umgang mit dem Menschen die Stärke des Reizes schon sehr extrem sein muss, um eventuell eine bedrohliche Situation auszulösen. Was im allgemeinen Sprachgebrauch bedeuten würde, diese Hunderassen haben eine sehr hohe Reizschwelle.


Kommentar zum "Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)"

   Vielfach wird das oben genannte Gutachten von Journalisten und auch von einigen unaufgeklärten Politikern falsch interpretiert. Aus diesem Anlass möchten wir nachfolgend zum Gutachten selbst, zu den Fehlinterpretationen und anderen oft aufgegriffenen Vorurteilen Stellung nehmen.


Aussage: Durch das besagte Gutachten liegen uns nun völlig neue Erkenntnisse vor.

   Richtig ist: Dem Gutachten liegen wissenschaftliche Arbeiten aus den Jahren 1967, 1971, 1995 und 1996 zugrunde. Von neuen Erkenntnissen kann somit wohl kaum gesprochen werden. Die Gutachten von 1967 - Schenkel, 1971 - Fox beziehen sich auf die Verhaltensweisen u. a. des Aggressionsverhaltens von Wolf und Haushunden allgemein. Der amerikanische Biologe Loockwood (1995) hat zum Thema sog. "Kampfhunde" selbst noch keine einzige praktische Arbeit durchgeführt. Er verarbeitet und veröffentlicht lediglich Theorien, Statistiken und Meinungen. Einzig durch wissenschaftliche Arbeiten mit dem Thema "Kampfhunde" betraut und im Qualzuchtgutachten benannte Fachkraft, ist Frau Dr. Feddersen-Petersen. Diese spricht sich aber, allgemein bekannt, gegen eine rassespezifische Gefährlichkeit aus. So auch in einem Schreiben an die Ministerpräsidentin von Schleswig - Holstein. Zitat: "Ich habe nie verhaltensgestörte Zuchtlinien von Bull Terriern, Pitbull Terriern und American Staffordshire Terriern aufgedeckt. Die Dissertationen und Diplomarbeiten über sog. Kampfhundrassen erbrachten eben sehr unterschiedliche Ergebnisse, zeigten die große Variabilität in der sozialen Potenz auch dieser Rassen."


Aussage: Nach einem Gutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums sollen die Zuchtlinien Bullterrier, American Staffordshire Terrier und American Pitbull Terrier ausgerottet werden.

   Diese Behauptung ist kynologisch völlig falsch und gibt keinesfalls die Empfehlung des besagten "Gutachtens" korrekt wieder. Es existiert schlicht und ergreifend weder eine Zuchtlinie Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Schäferhund, Dackel, Bernhardiner usw.. Bei einer Zuchtlinie kann es sich lediglich um eine geringe Teilpopulation einer Hunderasse handeln. Ein Züchter kann sich seine eigene Zuchtlinie aufbauen oder er baut seine Zucht auf eine vorhandene Zuchtlinie auf, kann seine Zucht aber auch völlig unabhängig von bestehenden Zuchtlinien betreiben. Das "Gutachten" empfiehlt auch keineswegs die Ausrottung, sondern einen Wesenstest für Zuchttiere der benannten Rassen um zu verhindern, dass Tiere aus Zuchtlinien mit Neigung zu übersteigert aggressivem Verhalten weiter zur Zucht verwendet werden. Wobei es dem besagten "Gutachten" selbst zur Rechtfertigung einer solchen Maßnahme erheblich an Aussagekraft mangelt. Die betreffenden Untersuchungen (die aber im Qualzuchtgutachten nicht aufgeführt wurden) über Hunde der Rassen Bullterrier und American Staffordshire Terrier enthalten keine Zuchtlinienanalysen. Es wurden keine Zuchtlinien, sondern lediglich einzelne Zuchten untersucht. Insofern besagen die vorhandenen Untersuchungen noch nicht einmal, dass gesamte Zuchtlinien mit ererbter übersteigerter Aggressivität behaftet sind. Somit können die Untersuchungsergebnisse nicht auf komplette Zuchtlinien und schon gar nicht auf ganze Rassen pauschal übertragen werden.


Aussage: Experten des Bundeslandwirtschaftsministeriums haben festgestellt, dass die übersteigerte Aggressivität bei bestimmten Hunderassen genetisch bedingt ist. Das geht aus einem neuen, uns vorliegendem Gutachten hervor.

   Ganz unmissverständlich steht im besagten Gutachten unter dem Begriff Genetik: Erbgang ist nicht geklärt, ............... Der weitere Teil des Satzes bezieht sich auf die Erforschung des Aggressionsverhaltens von Haushunden allgemein (nicht auf die benannten Rassen), im Vergleich zum Aggressionsverhalten des Wolfes. Obwohl die abschließende Empfehlung auch andere Rückschlüsse zulässt, wurden bezüglich des Aggressionsverhaltens bis heute keine genetischen Untersuchungen durchgeführt. Insofern kann von einer gesicherten Feststellung überhaupt keine Rede sein. Des weiteren handelt es sich bei den Autoren des besagten "Gutachtens" mitnichten um Experten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.