Wir, für Mensch und Tier!
KontaktSucheLogin
Bullet1 Home
Bullet1 Unser Verein
Bullet1 News
Bullet1 Nothundevermittlung
Bullet1 Wissenschaft
Bullet1 Recht
Bullet1 Politik
Bullet1 Medien
Bullet1 Dogsworld
Bullet1 Pinboard
Bullet1 Service
Bullet1 Impressum
Bullet1 Copyright


Interaktiv


Tierschutz in Sachen Hund - Interessenvertretung und Beratung für Hundehalter
Recht - Hundesteuer
 

   In diesem Kapitel präsentieren wir Ihnen informative Beiträge zum Thema Hundesteuer.

   Es wünscht Ihnen einen interessante Unterhaltung,

   Ihr Team von Hund und Halter e.V.





Anwalt Weidemann: Land verletzt Beobachtungspflicht

   LAICHINGEN (kle) Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat Monika Müllers Widerspruch gegen die Kampfhundesteuer zurückgewiesen. Müller ging daraufhin in die nächste Instanz, zum Verwaltungsgericht Sigmaringen.

   Die Stadt Laichingen hat mittlerweile den Steuerbescheid ausgesetzt und die bereits bezahlte Summe erstattet, weil - nach erneuter Rücksprache mit dem Landratsamt --mittlerweile die Auffassung herrscht, dass die Rechtslage doch nicht endgültig geklärt sei... (Zum Artikel und Kommentar dazu von Hund und Halter e.V. >>)


   LAICHINGEN - Der Vater ist preisgekrönter Rettungshund beim DRK, und die Tochter Xena hat zwei Mal den Wesenstest bestanden: Aber beide sind American-Staffordshire-Terrier, und damit gelten sie als Kampfhunde. Seit 1. Januar ist dies in Laichingen teuer. Xena kostet statt 81 Euro nun 600 Euro Hundesteuer. Ihre Besitzerin hat Widerspruch eingelegt, der beim Verwaltungsgericht Sigmaringen liegt... (Mehr dazu >>)


Hundezählung in niedersächsischen Kommunen - Ermittlungstätigkeiten durch Firmen und andere private Dritte verstößt gegen geltendes Recht

   11.06.2005

   Von Thomas Henkenjohann

   Wie schon kürzlich von uns berichtet, greifen einige niedersächsische Kommunen zwecks Ermittlung für die Berechnungsgrundlage zur Hundesteuer relevanter Daten, bzw. zur Ermittlung steuersäumiger Hundehalter, auf die Dienste entsprechend spezialisierter Firmen oder auch "ehrenamtlich" tätiger Mitbürger zurück. Die unsererseits bereits dargelegten rechtlichen Bedenken sehen wir durch eine zwischenzeitlich eingegangene und nachstehend aufgeführte Antwort des niedersächsischen Innenministeriums gänzlich bestätigt.   (Mehr dazu >>)


Unehrlichen Hundehaltern geht es an den Kragen

   24.05.2005

   Von Thomas Henkenjohann

   Solche oder ähnlich lautende Überschriften sind zurzeit vermehrt den regionalen Tageszeitungen zu entnehmen. Anlass hierfür sind die augenblicklich in niedersächsischen Kommunen in Durchführung oder Planung befindlichen Hundebestandsaufnahmen zum Zwecke der Hundesteuerveranlagung bzw. zur Erzielung von Mehreinnahmen. Begründet werden diese Maßnahmen zumeist mit Argumenten wie z.B. "Förderung der Steuerehrlichkeit" oder "Das sind wir den Ehrlichen schuldig", wie es der Finanzdezernent der Stadt Melle, Herr Dr. Berghegger, gegenüber der "Neue OZ o­nline" zu formulieren pflegte.

(...)

   Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 NKAG gilt die vorgenannte Ermächtigung jedoch nicht für Steuern und Fremdenverkehrsbeiträge. Aufgrund dieses gesetzlichen Ausschlusses ist es nicht zulässig, die Ermittlung der in einem Haushalt, Betrieb, etc. gehaltenen Hunde, die die Berechnungsgrundlage für die Hundesteuer bilden, einem privaten Dritten zu übertragen. Auch die in § 11 NKAG in Bezug genommenen Vorschriften der AO ermächtigen weder zur Durchführung von Hundebestandsaufnahmen noch dazu mit der Durchführung des steuerlichen Ermittlungsverfahrens oder Teilen davon private Firmen zu beauftragen.   (Mehr dazu >>)


Hartz IV: Stollberg hilft Hund und Herrchen

   13.04.2005

   Von Anke Jackowski

   Leipzig/Stollberg. Wenn es demnächst einen Preis für die hundefreundlichste Stadt in Deutschland geben sollte, hätte Stollberg gute Chancen. Den dortigen Stadträten liegt das Wohl der Vierbeiner so sehr am Herzen, dass sie Ende März einstimmig beschlossen, den Arbeitslosengeld-II-Empfängern die Hundesteuer künftig zu erlassen.   (Mehr dazu >>)


FDP will Hundesteuer für Hartz-Empfänger abschaffen

   06.04.2005

   Von KATHRIN REISINGER
 
   Stollberg/Berlin - Wer arm ist, soll sich wenigstens noch seinen Hund leisten können. Deshalb: Keine Hundesteuer mehr für Hartz IV-Empfänger! Das entschieden die Stadtväter in der sächsischen Kleinstadt Stollberg. Keine Hundesteuer mehr für die sozial Schwachen - wäre das nicht auch eine gerechte Idee für Berlin?   (Mehr dazu >>)


HUNDE IN KÖLN NUR NOCH FÜR REICHE?!

   In Köln zahlen Sozialhilfeempfänger, Rentner und Geringverdiener derzeit auf Antrag eine ermäßigte Hundesteuer von 60 ¤ pro Hund; dieser Betrag war bereits bei der letzten Hundesteuersatzungsänderung Anfang des Jahres von 18,- ¤ auf 60,- ¤ erheblich erhöht worden. Ab Januar 2005 soll die ermässigte Hundesteuer komplett gestrichen werden, um von jedem Hundehalter - ob arm oder reich - den vollen Hundesteuersatz von 156 ¤ kassieren zu können.

Eine Aktion von Menschen Tiere Werte e.V. (Flyer PDF-Dokument - 380 KB >>)




Hund und Halter e.V.
www.hund-und-halter.de



 Druckversion  Druckversion    
"Die vermeintliche Rechtlosigkeit der Tiere, der Wahn, daß unser Handeln gegen sie ohne moralische Bedenken sei, ist eine geradezu empörende Barbarei des Abendlandes. Die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig."

Arthur Schopenhauer


Nothundevermittlung
Hundevermittlung


Bleistiftzeichnungen


Kreidezeichnungen


Besucherzähler
957297
Besucher seit 12.05.2000