Wir, für Mensch und Tier!
KontaktSucheLogin
Bullet1 Home
Bullet1 Unser Verein
Bullet1 News
Bullet1 Nothundevermittlung
Bullet1 Wissenschaft
Bullet1 Recht
Bullet1 Politik
Bullet1 Medien
Bullet1 Dogsworld
Bullet1 Pinboard
Bullet1 Service
Bullet1 Impressum
Bullet1 Copyright


Interaktiv


Tierschutz in Sachen Hund - Interessenvertretung und Beratung für Hundehalter
Nächste Seite >>
Recht - Urteile - Zivilrecht
 
Zeichnung: © Birgit Hanf
Zeichnung: © Birgit Hanf


In diesem Kapitel finden Sie interessante Urteile, die sich in erster Linie mit der Hundehalterhaftung befassen.

Es wünscht Ihnen einen interessante Unterhaltung

Ihr Team von Hund und Halter e.V.


OLG Brandenburg zur Tierhalterhaftung
Brandenburgisches Oberlandesgericht zu den Grenzen der Tierhalterhaftung (Mehr dazu >>)


Autofahrer haftet nicht bei angeleintem Hund
Landgericht Coburg: Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleint geführter Hund sich unvermittelt losreißt und auf die Fahrbahn läuft (Mehr dazu >>)


Beide Halter sind schuld

Eine Frau leint ihre beiden Hunde an, geht mit ihnen spazieren. Plötzlich kommt ein frei laufender Rüde – die Hunde verbeißen sich. Die Frau hält die Leinen fest, durch das Gezerre fällt sie, verletzt sich. Sie will Schmerzensgeld. Das kriegt sie, so die Richter. Aber: Sie bekommt eine Mitschuld. Letztlich sei sie gefallen, weil ihre Hunde an der Leine gezogen haben. (LG Coburg, Az. 12 O 741/06)


Halter haften gemeinsam für spielende Hunde

AHO 21.06.2007

Frankfurt/Main (aho) - Verletzen gemeinsam spielende Hunde einen Menschen, so haften alle Hundehalter gemeinsam. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt kürzlich in einem Zivilprozess entschieden... (Mehr dazu >>)


Es hat sich die von beiden Hunden ausgehende Tiergefahr realisiert

Pressemitteilung des LG Bückeburg vom 05.01.2007

Das Landgericht Bückeburg hat am 14. Dezember 2006 einer Hundehalterin nur einen um 50 % gekürzten Schadensersatzanspruch zuerkannt... (Mehr dazu >>)


Jogger gegen Hund – Mitschuld des Geschädigten

25.06.2004

Ein Jogger stürzte über einen unangeleint herumlaufenden Hund und zog sich dabei Knochenbrüche zu. Er forderte Schadensersatz von der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundebesitzers. Oberlandesgericht Koblenz: Der Jogger hätte den Hund schon von weitem gesehen, war aber trotzdem mit unverminderter Geschwindigkeit weitergelaufen. Er hätte sich auf das unberechenbare Verhalten des Hundes einstellen müssen. Deshalb trifft ihn eine Mitschuld. Die Versicherung muss nur 70 Prozent des verlangten Verdienstausfalls und Schmerzengeldes zahlen (Az.: 5 U 27/03).

Quelle: TV DIREKT 12/2004


Hundehalter müssen bei einem Unfall mit ihrem Vierbeiner nicht für den gesamten Schaden aufkommen

02.01.2004

Koblenz – Hundehalter müssen bei einem Unfall mit ihrem Vierbeiner nicht für den gesamten Schaden aufkommen, wenn der Geschädigte sich leichtsinnig verhalten hat, so ein Urteil des Ober- landesgerichts Koblenz. In dem Fall war ein Jogger über einen Dackel gestürzt und hatte sich dabei die linke Hand gebrochen. Nach Ansicht der Richter hätte sich der Sportler darauf einstellen müssen, dass der nicht angeleinte Hund unberechenbar reagiert und seine Laufstrecke kreuzen könnte (Aktenzeichen: 5 U 27/03).

Quelle: Nordwest-Zeitung 02.01.2004



Nächste Seite >>

 Druckversion  Druckversion    
"Die Treue eines Hundes ist ein kostbares Geschenk, daß nicht minder bindende moralische Verpflichtungen auferlegt, als die Freundschaft eines Menschen."

Konrad Lorenz


Nothundevermittlung
Hundevermittlung


Bleistiftzeichnungen


Kreidezeichnungen


Besucherzähler
957272
Besucher seit 12.05.2000