In diesem Kapitel finden Sie interessante Urteile, die sich in erster Linie mit der Hundehalterhaftung befassen.
Es wünscht Ihnen einen interessante Unterhaltung
Ihr Team von Hund und Halter e.V.
OLG Brandenburg zur Tierhalterhaftung Brandenburgisches Oberlandesgericht zu den Grenzen der Tierhalterhaftung (Mehr dazu >>)
Autofahrer haftet nicht bei angeleintem Hund Landgericht Coburg: Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleint geführter Hund sich unvermittelt losreißt und auf die Fahrbahn läuft (Mehr dazu >>)
Beide Halter sind schuld
Eine Frau leint ihre beiden Hunde an, geht mit ihnen spazieren. Plötzlich kommt ein frei laufender Rüde – die Hunde verbeißen sich. Die Frau hält die Leinen fest, durch das Gezerre fällt sie, verletzt sich. Sie will Schmerzensgeld. Das kriegt sie, so die Richter. Aber: Sie bekommt eine Mitschuld. Letztlich sei sie gefallen, weil ihre Hunde an der Leine gezogen haben. (LG Coburg, Az. 12 O 741/06)
Halter haften gemeinsam für spielende Hunde
AHO 21.06.2007
Frankfurt/Main (aho) - Verletzen gemeinsam spielende Hunde einen Menschen, so haften alle Hundehalter gemeinsam. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt kürzlich in einem Zivilprozess entschieden... (Mehr dazu >>)
Es hat sich die von beiden Hunden ausgehende Tiergefahr realisiert
Pressemitteilung des LG Bückeburg vom 05.01.2007
Das Landgericht Bückeburg hat am 14. Dezember 2006 einer Hundehalterin nur einen um 50 % gekürzten Schadensersatzanspruch zuerkannt... (Mehr dazu >>)
Jogger gegen Hund – Mitschuld des Geschädigten
25.06.2004
Ein Jogger stürzte über einen unangeleint herumlaufenden Hund und zog sich dabei Knochenbrüche zu. Er forderte Schadensersatz von der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundebesitzers. Oberlandesgericht Koblenz: Der Jogger hätte den Hund schon von weitem gesehen, war aber trotzdem mit unverminderter Geschwindigkeit weitergelaufen. Er hätte sich auf das unberechenbare Verhalten des Hundes einstellen müssen. Deshalb trifft ihn eine Mitschuld. Die Versicherung muss nur 70 Prozent des verlangten Verdienstausfalls und Schmerzengeldes zahlen (Az.: 5 U 27/03).
Quelle: TV DIREKT 12/2004
Hundehalter müssen bei einem Unfall mit ihrem Vierbeiner nicht für den gesamten Schaden aufkommen
02.01.2004
Koblenz – Hundehalter müssen bei einem Unfall mit ihrem Vierbeiner nicht für den gesamten Schaden aufkommen, wenn der Geschädigte sich leichtsinnig verhalten hat, so ein Urteil des Ober- landesgerichts Koblenz. In dem Fall war ein Jogger über einen Dackel gestürzt und hatte sich dabei die linke Hand gebrochen. Nach Ansicht der Richter hätte sich der Sportler darauf einstellen müssen, dass der nicht angeleinte Hund unberechenbar reagiert und seine Laufstrecke kreuzen könnte (Aktenzeichen: 5 U 27/03).
"Die Treue eines Hundes ist ein kostbares Geschenk, daß nicht minder bindende moralische Verpflichtungen auferlegt, als die Freundschaft eines Menschen."