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Tierschutz in Sachen Hund - Interessenvertretung und Beratung für Hundehalter
Recht - Bundesrecht
 
Die vermeintliche Rechtlosigkeit der Tiere, der Wahn, daß unser Handeln gegen sie ohne moralische Bedenken sei, ist eine geradezu empörende Barbarei des Abendlandes. Die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig.  (Arthur Schopenhauer)






   Vom Tierschutzgesetz über das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde bis hin zur Straßenverkehrsordnung finden Sie hier bundesrechtliche Regelungen, die für die Haltung und/oder Betreuung von Hunden von Bedeutung sind. Bitte wählen Sie links in der Navigation das gewünschte Thema.

  
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ollten Sie nicht unmittelbar über den Hauptmenüpunkt Recht hierher gelangt sein, öffnen Sie diesen bitte für den Zugriff auf seine einzelnen Kategorien und Unterpunkte.

   Es wünscht Ihnen einen interessante Unterhaltung,

   Ihr Team von Hund und Halter e.V.




Hund und Halter e.V.
www.hund-und-halter.de



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"Ehrlichkeit und Loyalität sind Tugenden, die man im täglichen Leben oft sucht doch selten findet. Diese Eigenschaften sind es jedoch, die meinen Hund und mich von ganzen Herzen in großer Freundschaft verbindet."

Th. H.


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