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Tierschutz in Sachen Hund - Interessenvertretung und Beratung für Hundehalter
Recht - Länderrecht - Landeshunderegelungen
 

"Die vermeintliche Rechtlosigkeit der Tiere, der Wahn, daß unser Handeln gegen sie ohne moralische Bedenken sei, ist eine geradezu empörende Barbarei des Abendlandes. Die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig."      (Arthur Schopenhauer)


   Wenn Sie sich über den Inhalt der diversen Landeshundegesetze und -Verordnungen informieren möchten, sind Sie hier an der richtigen Stelle. Weil in den verschiedenen Bundesländern die Regelungen zur Hundehaltung einerseits auf dem Verordnungsweg, andererseits in Form von Gesetzen geregelt sind, haben wir uns zur Vereinfachung für den Begriff "Landeshunderegelungen" - kurz LHR - entschieden.

   Hinweis: Am Ende der jeweiligen Landeshunderegelung finden Sie in den meisten Fällen noch weitere themenbezogene Informationen und Links.

   Bitte wählen Sie in der nachstehenden Karte über das entsprechende Wappen das Bundesland aus, über dessen Landeshunderegelung Sie sich informieren möchten.

Schleswig-HolsteinMecklenburg-VorpommernHamburgNiedersachsenBremenBrandenburgBerlinSachsen-Anhalt
Nordrhein-WestfalenHessenThüringenSachsenRheinland-PfalzSaarlandBaden-WürttembergBayern
Karte BRD

"Zeige ihnen einen roten Kometenschweif, jage ihnen eine dumpfe Angst ein, und sie werden aus ihren Häusern laufen und sich die Beine brechen. Aber sage ihnen einen vernünftigen Satz und beweise ihn mit sieben Gründen, und sie werden dich einfach auslachen."

Bertold Brecht


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