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Landeshunderegelung

Die Landeshunderegelung (LHR)  (Zum GefHundG >>)

Erlasse u. Anordnungen zum GefHundG
(Sofern entspr. Dokumente existieren und vorliegen  >> )



Das für das GefHundG zuständige Ministerium

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
Telefon: (03 51) 5 64-0



Weitere für Hundehalter relevante Verordnungen und Gesetze

In Sachsen ( >> )

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Der Landtag

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Stellungnahmen, Schriftverkehr u. a. Informationen der Landesregierung / -Politik

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Pressemeldungen

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Wichtige und Interessante Links

 

Fachaufsicht Tierschutz

Weitere Inform. in Sachen Tierschutz im Land Sachsen

Tierärztekammer

Datenschutz

Petitionsausschuss

Gerichte

Sächsischer Städte- u. Gemeindebund



Für den Tierschutz verantwortliche Behörden

Die Bezirksregierungen sind im Tierschutzbereich zuständig für die Genehmigung von Tierversuchen und bearbeiten Anzeigen zu Behandlungen und Eingriffen an Tieren zu Versuchs- oder Ausbildungszwecken. Ferner obliegt ihnen die Fachaufsicht über die für die Umsetzung des Tierschutzgesetzes zuständigen kommunalen Behörden.


Regierungspräsidium Leipzig
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