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Landeshunderegelung

Die Landeshunderegelung  (Zur HundeVO  >> )

Erlasse und Anordnungen zur LHR
(Sofern entspr. Dokumente existieren und vorliegen  >> )



Das für die LHR zuständige Ministerium

Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
D-65185 Wiesbaden

Postfach 31 67
D-65021 Wiesbaden

Telefon: (0611) 353-0
Telefax: (0611) 353-1766



Weitere für Hundehalter relevante Verordnungen und Gesetze

In Hessen  ( >> )

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Der Landtag

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Wichtige und interessante Links

Fachaufsicht Tierschutz

Landesbeauftragter für Tierschutz

Tierärztekammer

Datenschutz

Petitionsausschuss

Gerichte

Hessischer Städtetag

Hessischer Städte- u. Gemeindebund




Für den Tierschutz verantwortliche Behörden

Die Bezirksregierungen sind im Tierschutzbereich zuständig für die Genehmigung von Tierversuchen und bearbeiten Anzeigen zu Behandlungen und Eingriffen an Tieren zu Versuchs- oder Ausbildungszwecken. Ferner obliegt ihnen die Fachaufsicht über die für die Umsetzung des Tierschutzgesetzes zuständigen kommunalen Behörden.



Regierungspräsidium Darmstadt
eine Dienststelle des Landes Hessen
Telefon: 06151 / 12 - 0
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Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt
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Steinweg 6
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