Landeshunderegelung
Die Landeshunderegelung (Zur HundeVO >> )
Erlasse und Anordnungen zur LHR
(Sofern entspr. Dokumente existieren und vorliegen >> )
Das für die LHR zuständige Ministerium
Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
D-65185 WiesbadenPostfach 31 67
D-65021 WiesbadenTelefon: (0611) 353-0
Telefax: (0611) 353-1766
Weitere für Hundehalter relevante Verordnungen und Gesetze
Der Landtag
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Anträge, Protokolle und Drucksachen
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Landtagsfraktionen
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Stellungnahmen, Schriftverkehr u. a. Informationen der Landesregierung / -Politik
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Pressemitteilungen / -Berichte der Landesregierung und -Politik
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Informationen aus den Kommunen, Städtetag, etc.
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Wichtige und interessante Links
Fachaufsicht Tierschutz
Landesbeauftragter für Tierschutz
Tierärztekammer
Datenschutz
Petitionsausschuss
Gerichte
Hessischer Städtetag
Hessischer Städte- u. Gemeindebund
Für den Tierschutz verantwortliche Behörden
Die Bezirksregierungen sind im Tierschutzbereich zuständig für die Genehmigung von Tierversuchen und bearbeiten Anzeigen zu Behandlungen und Eingriffen an Tieren zu Versuchs- oder Ausbildungszwecken. Ferner obliegt ihnen die Fachaufsicht über die für die Umsetzung des Tierschutzgesetzes zuständigen kommunalen Behörden.
Regierungspräsidium Darmstadt
eine Dienststelle des Landes Hessen
Telefon: 06151 / 12 - 0
Fax: 06151 / 12 - 63 13
Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt
64278 Darmstadt
Regierungspräsidium Gießen
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Zentrale: 0641/303-0
Telefax: 0641/303-2197
Regierungspräsidium Kassel
Steinweg 6
34117 Kassel