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Sind Hunde unrechtmäßig getötet worden? Diese Frage will der Vereinsvorsitzende geklärt wissen.

Von Jens Milde 
 
Wesermarsch. Die Umsetzung der neuen Gefahrtierverordnung im Landkreis hat beim Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter große Empörung ausgelöst. Vorsitzender Thomas Henkenjohann aus Sarve hat den Verdacht, dass das Kreisveterinäramt gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Er hat Strafanzeige gestellt.

Wie die NWZ berichtete, sind in der Wesermarsch vier Hunde jener Rassen, die unter Paragraph eins der Gefahrtierverordnung fallen, getötet worden. Die Tiere hatten keinen Wesenstest absolviert. Henkenjohann glaubt, dass in drei Fällen die Tötung unrechtmäßig war. Er bezieht sich auf Aussagen von Kreisveterinär Dr. Johan Altmann. Altmann hatte gegenüber der NWZ gesagt, dass die Hunde zweier Nordenhamer getötet worden seien, deren Halter regelmäßig stark alkoholisiert waren. Außerdem sei der Hund einer Frau eingeschläfert worden, die der Überzeugung war, dass ihr Hund den Wesenstest nicht bestehen würde. Altmanns Aussage, die Tötung sei das letzte Mittel, steht nach Meinung von Henkenjohann im krassen Gegensatz zum tatsächlichen Handeln: „Hier wurden Tiere ohne Chance auf eine objektive und fachkundige Überprüfung getötet“, vermutet er.

Dem Veterinäramt wird zudem ein unkritischer Umgang mit der Verordnung vorgeworfen. „Es geht schließlich um das Leben von Hunden, dem sich ein Tierarzt verpflichtet fühlen müsste“, sagt Henkenjohann. Altmanns Auffassung, dass sich die Aufregung unter den Hundehaltern gelegt habe, teilt er nicht. Der Vorsitzende verweist darauf, dass bundesweit unzählige Hunde zu Unrecht getötet worden seien.

Außerdem hält er die Zustände bei der Durchführung der Wesenstests zum Teil für katastrophal. Unter anderem kritisiert er, dass kaum einer jener Tierärzte, die den Wesenstest vornehmen dürfen, über die entsprechende Qualifikation verfügt. Dem zuständigen Ministerium würde eine 11- bis 16-stündige Fortbildung zur Bestellung für diese Aufgabe reichen. Umfangreiches Fachwissen und jahrelange Erfahrung seien aber erforderlich, um einen solchen anspruchsvollen wissenschaftlichen Test vornehmen zu können, meint Henkenjohann.

Kein Verständnis bringt er dafür auf, dass jene Hunde, die den Wesenstest bestanden und damit ihr Sozialverhalten nachgewiesen haben, unfruchtbar gemacht werden sollen. Diesen Punkt der Verordnung hält er für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

(Quelle: Nordwest-Zeitung, 03.05.2001)