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Landeshunderegelung

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Das für die LHR zuständige Ministerium

Thüringer Innenministerium

Postfach 90 01 31
99104 Erfurt

Steigerstraße 24
99096 Erfurt

Tel.: +49 ( 0 ) 361 37 900
Fax.: +49 ( 0 ) 361 37 93 111



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Wichtige und interessante Links

<SPAN >Fachaufsicht Tierschutz

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Gerichte

<SPAN >Städte- u. Gemeindebund Thüringen



Für den Tierschutz verantwortliche Behörden
Die Veterinärbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte.  ( >> )


Pressemitteilung  181/03 vom 19.12.2003   
 
Jahresrückblick 2003 des
Thüringer Innenministeriums (II)



Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Der Freistaat fand auch 2003 bundesweite Anerkennung für seinen Weg, die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu schützen. Gleichwohl standen 2003 weitere Optimierungen an: Die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung ist im Hinblick auf einige praxisrelevante Fragen präzisiert worden (Anforderungen an Sachverständige, Mikrochipkennzeichnung von Hunden, Wesenstest). Im Einvernehmen mit den großen Verbänden konnte darüber hinaus die Durchführung von Wesenstest und Sachkundeprüfung durch Verwaltungsvorschrift landesweit vereinheitlicht werden.

http://www.thueringen.de/de/suche/searchloader.asp?url=/de/tim/aktuell/presse/11539/uindex.html





Bissverletzungen durch Hunde in Thüringen

Pressemitteilung vom 21.04.2004 



Staatssekretär Heinz F. Benner: „Artgerechte Haltung und richtige Erziehung des Hundes sind wichtige Voraussetzungen, um Gefahren zu vermeiden“

Erfurt – „Die artgerechte Haltung und rechtzeitige sowie richtige Erziehung eines Hundes sind die wichtigsten Voraussetzungen, um ein gutes Zusammenleben von Mensch und Hund ohne Gefahren zu gewährleisten.“ Dies erklärte der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Heinz F. Benner.
In der letzten Zeit war es in Thüringen und auch in anderen Ländern wiederholt dazu gekommen, dass Hunde Menschen angegriffen und verletzt haben.

Dazu erklärte Staatssekretär Benner: „Die Auslöser aggressiven Verhaltens von Hunden gegenüber Menschen wurden beispielsweise in einer im letzten Jahr vorgelegten Dissertation an der Tierärztlichen Hochschule Hannover untersucht. Dazu wurden die Wesenstests von Hunden ausgewertet. Diese Studie hat ergeben, dass Hundehalter, die über ausreichende Kenntnisse des Hundeverhaltens verfügen und tiergerechte Trainingsmethoden anwenden, wesentlich dazu beitragen, dass das betroffene Tier nicht mit Beißen in kritischen Situationen reagiert. Der verantwortungsvolle Umgang des Tierhalters mit seinem Hund ist also der wichtigste Faktor bei der Vermeidung von Unfällen mit Hunden.“

Die Bereitschaft zu aggressivem Verhalten in sozialen Auseinandersetzungen und als Mittel der Verteidigung bei Angriffen anderer gehöre zum normalen Wesen eines jeden Hundes. Doch der richtig erzogene Hund müsse frühzeitig lernen, dass aggressive Verhaltensweisen dem Sozialpartner Mensch gegenüber nicht erlaubt seien, so der Staatssekretär.

„Dieser Verantwortung sowohl gegenüber einem Haustier als auch gegenüber allen Mitbürgern sollte sich jeder Bürger bereits vor dem Erwerb eines Hundes bewusst sein und genau prüfen, ob eine Haltung für ihn überhaupt in Frage kommt. Bei der Auswahl des Hundes müssen beispielsweise die in der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegten erforderlichen Haltungsvoraussetzungen und rassespezifischen Verhaltensweisen, zum Beispiel das Jagdverhalten, berücksichtigt werden. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Sie bedürfen unserer besonderen Fürsorge und Aufmerksamkeit. Dies liegt auch im Interesse aller Bürger.“


http://www.thueringen.de/de/suche/searchloader.asp?url=/de/homepage/presse/12368/uindex.html



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