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Lücken im neuen Gesetz machen viele Halter im Gefahrenfall nicht identifizierbar

Dortmund. Der Halter des Dortmunder Kampfhundes, den Polizisten am Dienstag erschießen mussten, ist den Behörden seit gestern bekannt. Bei der Fahndung nach ihm halfen allerdings eher Zeugenaussagen als der angeblich genau solchen Zwecken dienende Chip, den die Landeshundeverordnung vorschreibt. Zur Erinnerung: Halter von Hunden über 40 cm Schulterhöhe oder über 20 kg Gewicht sowie von Tieren der Listen 1 und 2 der Verordnung müssen ihre Hunde mit diesem Chip kennzeichnen - ihre eigenen Daten jedoch nicht registrieren lassen. Der Winzling enthält eine 15-stellige Nummer und wird in der Schulter unter die Haut gespritzt. Auf einem Formular zum Chip werden die Daten des Hundes erfasst. "Laut NRW-Verordnung muss die Identität des Hundes an eine der drei zentralen Registrierungsstellen weiter gegeben werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Halter aber verweigern, Name und Anschrift speichern zu lassen", so Leo Bosten, Sprecher des NRW-Umwelt-Ministeriums. Aber die Halter seien verpflichtet, bei den Ordnungsämtern eine Genehmigung für ihre Tiere zu beantragen. Dort würden die Daten von Chip und Halter dann zusammengeführt. Aber nicht alle Besitzer geben die richtigen Daten weiter. Genau diese Lücken hatte die Stadt Dortmund vor Probleme gestellt, den Halter des aggressiven Staffordshire-Terriers zu ermitteln. Schon unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung im Sommer 2000 haben die Standesorganisationen der Tierärzte die Problematik bemängelt. Eine entsprechende Vorlage liegt dem Bundesumweltministerium und dem Bundesrat vor. "Einen Hund zu chippen, ohne die Halterdaten zu speichern, widerspricht nicht dem Gesetz, nur der Logik", so Dr. Rolf Brahm, Vizepräsident der Tierärztekammer Westfalen-Lippe. "Den Chip kann jeder Laie bei der Herstellerfirma kaufen. Das Spritzen muss noch nicht einmal ein Arzt übernehmen", kritisiert der Veterinär. Fantasieeinträge im Formular zum Chip sind also nicht ausgeschlossen. Dem 62-Jährigen, dessen Tier am Dienstag ausrastete, haben die Lücken im Gesetz letztlich allerdings nicht genutzt.

JG Ruhr Nachrichten - 22. 02. 2001, 23.07 Uhr




Halter von Kampfhund ermittelt - Chip mit Datenschutz

Dortmund. Der Halter des aggressiven Staffordshire-Terriers, der am Dienstag einen Hund gebissen hat und eingeschläfert wurde, ist gefunden. Durch umfangreiche Zeugen- und Nachbarschaftsbefragungen hat die Polizei einen 62-jährigen Nordstadtbewohner als Halter ermittelt. Gegen ihn wird jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung (die Halterin des angegriffenen Hundes erlitt einen Nervenzusammenbruch), Sachbeschädigung und Verstoßes gegen die Landeshundeverordnung ermittelt. Der Mikrochip, der dem Hund bei einem Aufenthalt im Tierheim eingepflanzt wurde, gab die Daten des neuen Halters nicht preis. Das Tier hatte mehrfach den Besitzer gewechselt. Die Angabe von Halterdaten bei den zentralen Tierregistrierungen ist auch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Seriöse Halter lassen ihre Daten mit denen ihres Hundes registrieren - auch um auffindbar zu sein, wenn das Tier gestohlen wird oder entläuft. Vollständig schließen lassen wird sich die Datenschutz-Lücke auch nicht dadurch, dass das Ordnungsamt bei den Genehmigungen zum Halten dieser Hunde zur Auflage macht, dass Tod und Verkauf des Tieres anzuzeigen sind. 900 Hunde der Listen 1 und 2 der Hundeverordnung sind beim Ordnungsamt bereits gemeldet, die ersten Haltergenehmigungen will das Amt in der nächsten Woche erteilen. Datenschutz stellt die Ämter auch in anderen Bereichen vor Probleme. Ob die Halter, die ihr Tier beim Ordnungsamt angemeldet haben, auch Hundesteuern zahlen, kann die Stadt nicht ermitteln. "Der Datenabgleich mit dem Steueramt ist unzulässig", erklärt Heinz Berkemeyer vom Ordnungsamt, "ein Mitarbeiter des Sozialamtes darf auch nicht in die Fahrzeugdatei gucken um zu sehen, ob der Sozialhilfeempfänger ein Auto besitzt."

JG Hier und heute Ruhr Nachrichten - 22. 02. 2001, 23.07 Uhr




Der Polizist der Apollo erschoss

... Wir wurden von der Zentrale alamiert. Als wir vor Ort eintrafen, räumte ich mit meiner Kollegin sofort den Platz. Wir mußten schnell handeln, weil der Kampfhund aggressiv war, die Zähne fletschte. Es bestand Gefahr für Leib und Leben. ...
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