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Hundehalter verärgert: Angeleinter Rottweiler von Schäferhund angefallen

Das Thema Hunde bewegt die Gemüter in Nordenham weiter. "Sind Tiere wie mein Rottweiler Freiwild?", fragt Uwe Ehring aus Friedrich-August-Hütte, nachdem ein frei laufender Schäferhund seinen angeleinten Rottweiler, der gemäß den Vorschriften auch einen Maulkorb trug, übel zugerichtet hat. Der Rottweiler konnte sich wegen des Maulkorbs nicht wehren.

Rottweiler gehören zu den Hunderassen, die in Niedersachsen einen Maulkorb tragen müssen und nur angeleint geführt werden dürfen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Uwe Ehring sagt, dass er sich an die Vorschriften hält. Nötig ist das aus seiner Sicht allerdings nicht. Denn sein Hund sei erzogen und höre aufs Wort.

Das tat der Schäferhund nicht, der jetzt über den Rottweiler hergefallen ist. Die Beißerei ereignete sich in Haverkiel in Friedrich-August-Hütte. Dort stehen Schilder, die Hundehalter auffordern, ihre Tiere anzuleinen. Der Halter des Schäferhundes ließ seinen Hund dennoch frei laufen. Der Schäferhund verbiss sich in den Rottweiler. Der musste operiert werden. Tierarztkosten 900 Mark, sagt Uwe Ehring.

Privatklage

Die Polizei bestätigt den Vorfall, spricht allerdings von einer zivilrechtlichen Angelegenheit. "Wir werden nichts unternehmen", teilte gestern ein Sprecher der Nordenhamer Polizei mit. Auch die Stadt wird kein Bußgeld gegen den Halter des Schäferhundes verhängen - trotz Leinenverordnung. Nun wird es rechtlich etwas kompliziert. In Haverkiel dürfen zwar keine Hunde frei laufen, die Leinenverordnung gilt für diesen Bereich allerdings nicht. "Das ist in dem Fall kein ordnungsrechtliches Verbot, sondern ein Verbot, das wir als Grundeigentümer ausgesprochen haben. Deshalb können wir kein Bußgeld verhängen", erläutert Harri Kühn vom Ordnungsamt der Stadt Nordenham.

Uwe Ehring findet das nicht überzeugend. Er hat einen Anwalt eingeschaltet und strebt eine Privatklage gegen den Schäferhund-Halter an. Außerdem ist er der Auffassung, dass die Stadt die Einhaltung des Leinenzwangs besser überwachen müsste. Es könne nicht sein, dass die "angeblich gefährlichen Hunde" ihrerseits Opfer von Angriffen würden. hei

NWZ 25.01.01



Anmerkung: Wie hätte man sich im umgekehrten Fall verhalten? Ganz klar besteht seitens des Ordnungsamtes die Möglichkeit ordnungsrechtlich einzuschreiten und ein Bußgeld zu verhängen. Welche Formen soll die Willkür noch annehmen?




Hund und Halter e.V.
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