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   Hamburgs neues Hundegesetz wird voraussichtlich erst drei Monate später als geplant am 1. April 2006 in Kraft treten. Darauf haben sich Vertreter der Bürgerschaftsfraktionen geeinigt. Durch die Verschiebung soll den Behörden ausreichend Zeit gegeben werden, sich auf die neuen Verwaltungsaufgaben vorzubereiten. Außerdem ist noch völlig unklar, wer beispielsweise die Gehorsamsprüfungen bei Hunden abnehmen soll, die laut Entwurf zwingende Voraussetzung zur Befreiung vom Leinenzwang sind.

   "Es hätte keinen Sinn gemacht, das Gesetz am 1. Januar in Kraft treten zu lassen, wenn am 2. Januar die ersten gesetzestreuen Bürger vor der Tür stehen, um ihre Tiere prüfen zu lassen und niemand weiß, wer überhaupt prüfen darf", sagt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Harald Krüger. Davon abgesehen müsse das Gesetz handwerklich erstklassig sein, da jetzt schon sicher sei, daß es vor Gericht angefochten werde. "Verschiedene Verbände haben das ja bereits angekündigt."

   Darüber hinaus fordern die Fraktionen Nachbesserungen am Entwurf. Dazu gehören klare Richtlinien gegenüber den Bezirken, was die Einrichtung sogenannter Hundeauslaufflächen angeht. Außerdem müßten einzelne bürokratische Hürden beseitigt und die Härtefallregelung überarbeitet werden. "Wir wollen auf keinen Fall, daß einem Obdachlosen der Hund weggenommen wird, weil er nicht mehr für die Kosten aufkommen kann. Diese Tiere sind in der Regel nicht nur auffällig gut erzogen, sie sind häufig auch der letzte soziale Kontakt der Menschen", sagt Krüger.

   Ähnliches gilt nach Auffassung des innenpolitischen Sprechers der SPD, Andreas Dressel, für "den Dackel der Omi", den diese selbstverständlich behalten solle. Es sei sinnvoll, der Verwaltung noch etwas Zeit zu geben, damit im Frühjahr alles reibungslos verlaufe. "Schließlich", so Dressel, "wollen wir die verantwortungsvollen Hundehalter auf unserer Seite wissen. Dafür braucht das Gesetz Akzeptanz."

   kab

   Quelle: Hamburger Abendblatt, erschienen am 26. November 2005


   Antrag zum Hundegesetz (Zum PDF-Dokument - 23,49 KB >>)

   Entwurf zum Hundegesetz (Zum PDF-Dokument - 65,05 KB >>)

   Synopse zum Hundegsetz (Zum PDF-Dokument - 54,10 KB >>)