Besucherzähler

Heute 41

Insgesamt 2490730

   Magdeburg/dpa. Trotz wiederholter Angriffe von Kampfhunden auf Menschen wird es in Sachsen-Anhalt in absehbarer Zeit kein Gesetz zum Schutz vor diesen gefährlichen Tieren geben.    Die Regierungsparteien CDU und FDP sowie die PDS lehnten im Innenausschuss des Magdeburger Landtages den Entwurf eines Kampfhunde-Gesetzes der SPD ab. Der Entwurf sah unter anderem Zucht- und Handelsverbote für als gefährlich eingestufte Rassen, eine Sachkundeprüfung für Hundehalter und eine spezielle Haftpflichtversicherung für Hunde vor.

   "Die Koalition ist vor der Kampfhunde-Lobby eingeknickt", sagte SPD-Innenexperte Bernward Rothe. Sachsen-Anhalt brauche endlich eine klare gesetzliche Grundlage für den Umgang mit bestimmten Hunderassen und weiteren auffällig gewordenen Hunden, die als gefährlich einzustufen seien. "Mir ist unverständlich, warum gerade diejenigen in der CDU, die sonst immer nach schärferen Gesetzen rufen, hier klein beigeben."

   CDU-Innenexperte Jens Kolze sprach von Stimmungsmache: "Hier wollte sich die SPD auf Kosten vieler verantwortungsvoller Hundehalter und Züchter profilieren." Hunde seien nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse, sondern wegen falschen Verhaltens ihrer Halter gefährlich. "Rasselisten, auf denen bestimmte Hundearten als gefährlich eingestuft sind, nutzen wenig." Die derzeitigen Schutzregelungen im Tierschutz- und Polizeirecht sowie in den Kommunen seien ausreichend.

   Auch die PDS lehnte den SPD-Vorstoß ab: Zu kompliziert und kaum zu bezahlen, befand PDS-Innenfachmann Matthias Gärtner. Notwendig sei vielmehr, dass gegen verantwortungslose Hundehalter härtere Sanktionen erfolgen. Ähnlich die FDP: "Das Gesetz hätte zusätzliche Bürokratie, aber keine zusätzliche Sicherheit gebracht", sagte Fraktionschef Veit Wolpert. Der abgelehnte SPD-Entwurf nennt vier Rassen, die als gefährlich einzustufen sind und nicht mehr gezüchtet werden dürfen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Bullterrier. Ähnliche Beschränkungen hatte der frühere Innenminister Manfred Püchel (SPD) bereits per Verordnung erlassen. Diese wurde 2002 aber durch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg gekippt.

Quelle: www.naumburger-tageblatt.de / 02.02.2005