Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Wer von Ihnen in der Kleintierpraxis tätig ist, hat die folgende Situation so oder ähnlich sicher schon einmal erlebt:
Tierliebe, aber unerfahrene Menschen stellen Ihnen einen Hundewelpen vor, bei dem Sie den Verdacht auf Parasitenbefall und eventuell eine Infektionskrankheit haben. Auf Nachfrage erklären die Besitzer, sie hätten in der Zeitung die Adresse des "Züchters" gefunden, seien dorthin gefahren, hätten viele Welpen mehrerer Rassen vorgefunden und ihren Welpen gleich gekauft. Häufig ist der Impfpass nicht vorhanden oder nur unvollständig ausgefüllt.
Eine Beratung und Betreuung durch den "Züchter" findet in solchen Fällen nicht statt. Vielleicht haben Sie auch im Lauf der Jahre mehrere Tiere des gleichen "Züchters" behandelt.
In einem solchen Fall kann bei dem "Züchter" ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (relevant sind u.a. die Paragrafen 2 und 17) sowie möglicherweise auch gegen andere Gesetze vorliegen. Die Behörden sowie die Polizei erlangen derzeit aber eher nur zufällig Kenntnis von solchen Fällen. Daher finden Ermittlungen nur in Ausnahmefällen statt und die Vermehrung von Hunden durch Personen, die lediglich am Profit und nicht an gesunden und gut sozialisierten Tieren interessiert sind, geht weiter.
Außer den Besitzern kommen vor allem Tierärztinnen und Tierärzte mit solchen Hunden in Kontakt. Wenn der Verdacht besteht, dass die Tiere aus einem Betrieb stammen, in dem sie nicht ihren Bedürfnissen und Erfordernissen gemäß versorgt werden (z.B. krank und/oder schlecht sozialisiert sind), wäre es hilfreich, diese Informationen weiterzuleiten, damit ggf. Ermittlungen eingeleitet werden können. Bei mehreren Hinweisen auf den gleichen "Züchter" (oder besser: Vermehrer)liegt der Verdacht nahe, dass u.a. tierschutzrelevante Gesetzesverstöße vorliegen.
Wohin und von wem sollen solche Informationen geleitet werden? Sinnvoll ist es, in Absprache mit dem Tierbesitzer zu handeln. Grundsätzlich ist jede Polizeidienststelle ansprechbar. Entweder der Tierbesitzer wendet sich dorthin oder Sie als behandelnde/r Tierärztin/arzt informieren die Polizei.
Alternativ können Sie auch die hessische Landestierschutzbeauftragte, Frau Kollegin Dr. Madeleine Martin, unter der unten angegebenen Adresse informieren. Frau Dr. Martin arbeitet seit einiger Zeit an diesem Thema und ist auch mit der Polizei in Kontakt.
Zur Schweigepflicht: Geben Sie Informationen mit dem Einverständnis des Tierbesitzers weiter, entbindet er Sie damit von der Schweigepflicht. Falls der Tierbesitzer keine Maßnahmen ergreifen möchte, Sie dies aber trotzdem für notwendig erachten, genügt es, wenn Sie den Sachverhalt weitergeben, ohne die Daten des Tierbesitzers zu nennen. In schwerwiegenden Fällen ist natürlich auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft möglich.
Für weitere Fragen steht die Landestierärztekammer Hessen gern zur Verfügung(zur Weitergabe von Informationen wie oben genannt wenden Sie sich jedoch bitte an eine Polizeidienststelle oder an Frau Dr. Martin).
Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen
Kontakt Dr. Martin:
Landestierschutzbeauftragte
Dr. med. vet. Madeleine Martin
Hessisches Ministerium für Umwelt,
ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Hölderlinstr. 1 - 3
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611/817-3474
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