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Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 01. April - 15. Juli sind Hunde in der "freien Landschaft" an der Leine zu führen.

In den einzelnen Bundesländern existieren entsprechende Gesetze, wie beispielsweise in Niedersachsen das Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldG / § 33 ), in denen die besagte Regelung näher definiert wird.