Im Rahmen der Rechtsbereinigung (Rechtsbereinigungsgesetz im Zuständigkeitsbereich des BMVEL vom 13. April 2006, veröffentlicht in Nr. 18 BGBl. I S. 855, verkündet am 24. April verkündet, tritt ab dem 25. April 2006 in Kraft) und hierauf basierend, dem "Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften", wurde u.a. die Aufhebung des § 11 Tierschutz-Hundeverordnung sowie die Änderung des § 11b Tierschutzgesetz vollzogen.
Artikel 2
Änderung des Tierschutzgesetzes
(...)
3. § 11b wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Buchstabe a werden die Wörter „oder erblich
bedingte Aggressionssteigerungen“ gestrichen.
b) In Absatz 5 Nr. 1 werden die Wörter „Veränderungen,
Verhaltensstörungen und Aggressionssteigerungen“
durch die Wörter „Veränderungen und Verhaltensstörungen“
ersetzt.
Hintergrundinformationen hierzu auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz >>