Schleswig-Holstein wird einem langsam unheimlich.
Es hat zwar ziemlich lang gedauert, aber zum 01.01.2016 hat der Landtag tatsächlich die Rasseliste im Hundegesetz abgeschafft. Damit aber nicht genug. Dem einen oder anderen, vor allem aus der Fraktion der Piraten, ist es übel aufgestoßen, daß es trotz Abschaffung der Rasseliste im Hundegesetz nach wie vor als zulässig angesehen wurde, wenn die Städte und Gemeinden für Pitbull, Stafford & Co. die sog. Kampfhundesteuer beanspruchen.
Dies veranlaßte die Piraten dazu, eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holsteins in den Landtag einzubringen. Auf der Homepage der Partei findet sich hierzu u.a. eine Erklärung der tierschutzpolitischen Sprecherin der Fraktion, Angelika Beer:
“Mit der Annahme unseres Änderungsantrags (Umdruck 18/6563) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schließen wir das Schlupfloch für Gemeinden und Kommunen, trotz der Novellierung des Gefahrhundegesetzes (GefHG) Hunde weiterhin nach Rasselisten zu besteuern. Hiermit wird die Diskriminierung von Hunderassen gesetzlich beendet. Damit wird das politische Ziel des Landtages vom Sommer 2015 endlich umsetzbar.
[...]“,
vgl. http://www.piratenfraktion-sh.de/2016/09/14/abschaffung-der-rasseliste-rechtssicherheit-fuer-hundebesitzer/
Bis auf die CDU haben wohl alle anderen Fraktionen zugestimmt, d.h. in hoffentlich absehbarer Zeit wird das KAG um eine Regelung ergänzt, welche den Kommunen die erhöhte Besteuerung von Hunden aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit untersagt.
Das ist doch mal eine Ansage, wie wir meinen. Die Umsetzung dieses Vorhabens werden wir beobachten, zumal es auch in allen anderen Bundesländern jedem Hundehalter freisteht, einmal eine Petition an den für ihn zuständigen Landtag zu richten mit dem Ziel, auch das KAG seines Bundeslandes im o.g. Sinne zu ändern.
L.-J. Weidemann
2. Vorsitzender
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