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Wie wir bereits am 28.08. und 01.09.2008 an dieser Stelle berichteten, planen SPD und Grüne in Bremen ein „Einreiseverbot“ für bestimmte Hunderassen.

Gegenwärtig dürfen auch Bullterrier & Co. von Nicht-Bremern gehalten werden, wenn diese ihre Hunde nach den Vorschriften eines anderen Landes erlaubt gehalten haben und dann im Land Bremen einen Wohnsitz begründen. Künftig soll es nach dem in der Rechtsausschußsitzung vom 11.02.2009 geäußerten Willen von SPD und Grünen Nicht- oder Neu-Bremern nur noch erlaubt sein, einen vermeintlich gefährlichen Hund mit nach Bremen zu nehmen, wenn sie sich vorübergehend im Land Bremen aufhalten. Ein vorübergehender Aufenthalt soll insbesondere dann vorliegen, wenn der Betroffene sich auf der Durchreise befindet oder sich nicht länger als einen Tag in Bremen aufhält.

Unsere Auffassung zu dieser beabsichtigten gesetzgeberischen Glanzleistung haben wir bereits vor einigen Monaten kundgetan. Hoffentlich lassen die Gerichte diesen Unfug nicht zu.

L.-J. Weidemann
2. Vorsitzender

Quelle: Pressemitteilung 31/09 der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft (http://www.fdp-bremen.de)