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ie wir an dieser Stelle bereits am 11.03.2009 berichteten hat der Umweltausschuß des Landtages NRW am 04.02.2009 beschlossen, das LHundG NRW nicht zu ändern.
Mittlerweile liegen uns einige Hintergrundinformationen, u.a. ein Schreiben aus der CDU-Landtagsfraktion vor, in welchem es etwa heißt, daß “die Thematik eine gewisse politische Brisanz birgt, die durch eine entsprechende Berichterstattung sowohl den Interessen der Hundehalter als auch denen der Politik nach einer Verbesserung der Situation entgegensteht”.

Das kann auch einfacher formuliert werden: Kurz vor drei Wahlen in diesem Jahr (Europaparlament, Kommunal- und Bundestagswahlen) riskiert man in NRW mal besser keine weiteren negativen Schlagzeilen insbesondere der Sensationsjournaille nach dem Motto “Kampfbestien wieder frei”. Daß indes sämtliche namhaften Wissenschaftler die These von der vermeintlich gefährlichen Hunderasse ablehnen und selbst die Zahlen aus dem Umweltministerium aus November 2008 diesen Ansatz nicht bestätigen .... wen stört das schon?

Im Prinzip geht aus diesem schlichten Satz aus dem Schreiben der CDU-Landtagsfraktion hervor, daß aus politischem Kalkül heraus ein Gesetz aufrechterhalten bleibt, das - aus unserer Sicht - von Anfang an falsch war, jedenfalls jetzt aber nicht mehr haltbar ist. Und nicht nur der Koalitionspartner der CDU in NRW, die FDP, nein auch SPD und Grüne machen fleißig mit.

Eine schöne Pointe zum Schluß ist auch, daß die Koalitionsfraktionen “eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern anstreben”. Ein wirklich neuer und sehr origineller Ansatz, auf den seit gut 10 Jahren noch niemand gekommen ist.

L.-J. Weidemann
2. Vorsitzender