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Vor einigen Wochen – genauer gesagt am 10.07.2009 – berichteten wir an dieser Stelle über eine Aussage des Vereins für Deutsche Schäferhunde e.V., der sich de facto rühmte, an der mit einer Rasseliste versehenen „Kampfhundeverordnung“ Bayerns mitgewirkt zu haben, die „als beispielgebend für die Hundeverordnung anderer Bundesländer gesehen werden müsse“. (vgl. Interessante Erkenntnisse)

 

Dies wirft – wenn man nur ein ganz klein wenig weiter denkt – allgemein die Frage auf, wie gut oder eher schlecht es eigentlich mit so Begrifflichkeiten wie Solidarität, gegenseitiger Unterstützung und Hilfe in unserer Bevölkerung bestellt ist. Spannt man den Bogen nicht ganz so weit, sondern beschränkt den Blick auf den Hunde haltenden Teil der Bevölkerung, der immerhin deutlich über 5 Mio. Mitbürger erfaßt, läßt dies allerdings wiederum einen Schluß auf das Große und Ganze zu.

Was sich allerdings allein im Mikrokosmos der Hundehalter so täglich abspielt hat sicherlich mit Vielem, aber nichts mit Solidarität zu. Damit ist noch nichtmals gemeint, daß Tierschutz und Hundezucht oftmals aneinandergeraten. Genauso wenig wie alle Tierschützer an einem Strang ziehen – es sei nur der Auslandstierschutz angesprochen – ist dies bei der Hundezucht der Fall, wenn etwa Rassen gegeneinander ausgespielt werden (s.o.) oder aber kommerzielle und Hobby-Züchter aufeinander treffen.

Die Probleme sind viel profaner. Denn was sich seit einigen Jahren für ein trauriges Schauspiel bietet, wenn zwei (vielleicht sogar erlaubt frei laufende) Hunde eine lautstarke Auseinandersetzung pflegen, bei welcher der eine dann eine Schramme am Rücken und der andere eine leicht blutende Wunde am Ohr zurückbehält, spottet jeder Beschreibung. Da werden Anzeigen zum Ordnungsamt verfaßt, weil der jeweils andere Hund ja angegriffen habe und damit als gefährlich gelte. Wichtig soll insofern vor allem sein, daß man als erster der beiden beteiligten Hundehalter beim Ordnungsamt sitzt oder die E-Mail oder das Fax vor dem des anderen Halters beim Amt eingeht. Dann werden Anwälte bemüht, um die Erstattung noch so geringer Tierarztrechnungen durchzusetzen. Ist einer der Hundehalter bei dem Versuch, die Hunde zu trennen, verletzt worden, ist er natürlich vom anderen Hund gebissen worden, was einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge hat.

Ganz besonders kreativ werden derartig zum Opfer gewordene Zeitgenossen, wenn der Hund des anderen Halters ein sog. Kampfhund war. „Was da alles hätte passieren können. Beim nächsten Mal stürzt sich der Köter auf ein kleines Kind. Das kann ja keiner verantworten!"

Ja sicher.

So manchmal fragt man sich, was in den Köpfen so mancher Leute eigentlich vor sich geht. Natürlich gibt es Hundehalter, die wissen, daß ihr Hund nicht verträglich mit anderen Hunden ist und auf diese losgeht. Sind diese Halter unbelehrbar und kommt es laufend zu Vorfällen, dann müssen sie sich nicht wundern, wenn sie angezeigt werden und irgendwann ihren Hund nur noch mit Leine und Maulkorb ausführen dürfen.

Aber muß für eine normale Rauferei unter Hunden ein derartiges Spektakel gemacht werden? Vor 20 Jahren wäre doch kaum jemand ernsthaft auf die Idee gekommen, wegen eines solchen Ereignisses Behörden und Gerichte einzuschalten, und zwar selbst dann nicht, wenn er selbst eine Schramme abbekommen hätte. Vielmehr sagte einem das laienhafte Judiz, daß sich bei einer solchen Rauferei bzw. deren Folgen eben das Lebensrisiko eines jeden Hundehalters verwirklicht hat. Heutzutage scheint dieses Gefühl für ein gesundes bzw. vernünftiges Maß weitgehend abhanden gekommen zu sein. Jeder hat Recht bzw. jedenfalls eine Rechtsschutzversicherung. Ist ja auch alles schön und gut, aber eben nicht für jeden Sachverhalt.

Vielleicht denkt der ein- oder andere einmal darüber nach, bevor er nach der nächsten Hunderauferei zum Ordnungsamt rennt. Denn bei der übernächsten Auseinandersetzung war es möglicherweise der eigene Hund, der nicht so reagiert hat, wie er sollte; oder aber der andere Hundehalter war schneller beim Amt ... L.-J. Weidemann 2. Vorsitzender