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Innenausschuss beerdigt starrsinnigen Gesetzentwurf der SPD
Von Wolfgang Marchewka

   Politiker in Sachsen-Anhalt haben Vernunft bewiesen: Da wagt die nun nicht mehr als gefährlich geltende AmStaff-Dame Ina ein Freudentänzchen.

   Wittenberg/Magdeburg. "Die Vernunft hat über den Starrsinn gesiegt", kommentierte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kolze (Dessau), die eindeutige Ablehnung der SPD-Rasselisten bei so genannten "Kampf"-Hunden. Und der CDU- Landtagsabgeordnete Siegfried Borgwardt (Jessen/Gräfenhainichen") ergänzte: "Der zuständige Landtagsausschuss hat nun endlich dem "Hunde-Wahn" ein Ende bereitet."

   Die Ausschussmehrheit sei sich einig darüber gewesen, dass die Beschränkung auf Hundearten in Rasselisten nichts zu den wirklichen Ursachen der Gefährlichkeit von einzelnen Hunden beitragen könne und sei nur als populistische Stimmungsmache zu werten: "Hier wollte sich die SPD auf Kosten vieler verantwortungsvoller Hundehalter und -züchter profilieren", so Kolze und Borgwardt übereinstimmend. Sämtliche Expertenanhörungen im Ausschuss hätten gezeigt, dass der SPD-Entwurf völlig an den Realitäten vorbeiginge, bürokratisch aufgebläht und unpraktikabel sei. Damit seien die CDU-Innenpolitiker bestätigt worden, welche den Halter und nicht die Rasse in den Mittelpunkt der Verantwortung stellen wollen.

   Kolze und Borgwardt betonten erneut, dass "Rasselisten" in der Sache wenig nützten, wenn die Verantwortungsbereitschaft des Hundehalters nicht gewährleistet sei. Das Tier könne nichts dafür, wenn es von seinem Halter missbräuchlich erzogen werde. Insbesondere in der Hundeerziehung würden aus Unkenntnis Fehler begangen, die sich später in einem aggressiven Verhalten der Tiere widerspiegeln könnten. Dies habe jedoch nichts mit der spezifischen Angriffslust einer bestimmten Spezies zu tun.

   Auch in der FDP war der Gesetzentwurf der SPD einhellig abgelehnt worden. Nach Ansicht des Vorsitzenden der FDP-Fraktion, Veit Wolpert, und des Innenpolitischen Sprechers, Guido Kosmehl, habe der Gesetzentwurf der SPD keinerlei präventiven Charakter gehabt und zudem einen Aufbau zusätzlicher Bürokratie bedeutet. "Weder die SPD noch die im Ausschuss angehörten Experten konnten einen Bedarf für ein Gesetz nachweisen. Fakt ist, dass die bereits bestehenden allgemeinen gesetzlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr, so wie es das SOG vorsieht, den Behörden genügend Möglichkeiten an die Hand geben, gegen auffällige Hunde und insbesondere deren Besitzern, vorzugehen", erklärten Wolpert und Kosmehl. Von diesen Möglichkeiten müsse zukünftig nur deutlich stärker Gebrauch gemacht werden. Ein bürokratisches Monstrum ohne nachweisbaren Gewinn an objektiver Sicherheit sei jedenfalls der falsche Weg, sind die FDP-Politiker überzeugt.

   Auch die in Opposition zur CDU/FDP-Koalition stehende PDS hatte den SPD-Entwurf abgelehnt. Zur Begründung erklärte der Innenpolitische Sprecher der PDS-Fraktion, der Wittenberger Landtagsabgeordnete Matthias Gärtner: "Wir hatten schon immer Bedenken gegen Rasselisten, weil bei einem gefährlichen Hund nicht die Rassezugehörigkeit des Tieres das Problem darstellt sondern der Halter des Hundes. Das war auch das übereinstimmende Ergebnis der Anhörung im Landtag. Zudem hätte das SPD-Gesetz eine weitere Überbürokratisierung zur Folge gehabt. Deshalb war der Gesetzentwurf abzulehnen, und ich gehe davon aus, dass auch in Zukunft kein neuer Versuch dieser Art gestartet wird."

Quelle: www.supersonntag-web.de  / 09.02.2005