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Politik - Landespolitik - Schleswig-Holstein - Pressemitteilungen...
An dieser Stelle finden Sie Pressemitteilungen der Landesregierung und -politik des Landes Schleswig-Holstein zum Thema Hund.
Es wünscht Ihnen eine interessante Unterhaltung,
Ihr Team von Hund und Halter e.V.
Mit Maulkorb und Leine - Neues Gefahrhundegesetz tritt in Kraft - Innenminister Ralf Stegner: Bevölkerung wird besser geschützt
Medien-Information vom 29. April 2005
Nach einer siebenjährigen intensiven und teils emotionalisierten Diskussion tritt am kommenden Sonntag (1. Mai 2005) das neue schleswig-holsteinische Gefahrhundegesetz in Kraft. Danach müssen gefährliche Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden, ein hellblaues Halsband und einen Maulkorb tragen. Auf dem eigenen Grundstück können gefährliche Hunde frei laufen. Allerdings muss das Grundstück so gesichert sein, dass die Hunde nicht ausbrechen können. Als von vornherein gefährlich gelten der American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier. Darüber hinaus sind nach dem Gesetz alle Hunde gefährlich, die eine übersteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe besitzen oder einen Menschen oder ein Tier gebissen haben.
Klaus Buß im Landtag: Gefahrhundegesetz schützt die Bürger und ist maßvoll gegenüber Hundehaltern
26.01.2005
Pressemitteilung des Innenministers von Schleswig-Holstein
Das neue Gefahrhundegesetz schützt Bürger vor gefährlichen Hunden und ist
zugleich maßvoll gegenüber Hundehaltern. (Zum PDF-Dokument - 66 KB >>)
Heiner Garg: Mit der FDP wird es keine Rasselisten geben
26.01.2005
Pressemitteilung der FDP-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein
In seinem Redebeitrag zu TOP 10 und 57 (2. Lesung des Gefahrhundegesetzes
und zum Heimtierzuchtgesetz sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr.Heiner Garg, u.a.: (Zum PDF-Dokoment - 36 KB >>)
Gefahrhundegesetz – Sicherheitsstandards vereinheitlichen
26.01.2005
Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein
Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Kinder, müssen wirksam vor Angriffen gefährlicherHunde geschützt werden.
Dies wird am besten durch ausreichende Vorsichtsmaßnahmen und verantwortungsbewusstes Verhalten der Hundehalter bewirkt. Wir sind uns sicherlich einig darüber, dass fast alle Hundehalter sich dieser Verantwortung bewusst sind und entsprechend handeln.
(Zum PDF-Dokument - 25 KB >>)
Gefahrhundegesetz und Halten und Beaufsichtigen von Hunden Drs. 15/3917 & 15/3926
26.01.2005
Pressemitteilung der SSW-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein
Wenn wir heute der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses zum Gefahrhundegesetz folgen - und davon gehe ich aus - dann lässt sich feststellen, dass der lange Weg bis hierhin nicht einfach war und man es sich hierbei auch nicht leicht gemacht hat.
(Zum PDF-Dokument - 106 KB >>)
Bestmöglicher Schutz vor gefährlichen Hunden
26.01.2005
Pressemitteilung der GRÜNEn-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein
Das Gefahrhundegesetz bietet den BürgerInnen den besten Schutz, den es in Schleswig-Holstein bisher vor gefährlichen Hunden gegeben hat. Erstmals müssen HalterInnen gefährlicher Hunde den dringend erforderlichen Sachkundenachweis erbringen. (Zum PDF-Dokument - 85 KB >>)