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Pressemitteilung  181/03 vom 19.12.2003   
 
Jahresrückblick 2003 des
Thüringer Innenministeriums (II)



Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Der Freistaat fand auch 2003 bundesweite Anerkennung für seinen Weg, die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu schützen. Gleichwohl standen 2003 weitere Optimierungen an: Die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung ist im Hinblick auf einige praxisrelevante Fragen präzisiert worden (Anforderungen an Sachverständige, Mikrochipkennzeichnung von Hunden, Wesenstest). Im Einvernehmen mit den großen Verbänden konnte darüber hinaus die Durchführung von Wesenstest und Sachkundeprüfung durch Verwaltungsvorschrift landesweit vereinheitlicht werden.

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