Besucherzähler

Heute 142

Insgesamt 2491840



Bissverletzungen durch Hunde in Thüringen

Pressemitteilung vom 21.04.2004 



Staatssekretär Heinz F. Benner: „Artgerechte Haltung und richtige Erziehung des Hundes sind wichtige Voraussetzungen, um Gefahren zu vermeiden“

Erfurt – „Die artgerechte Haltung und rechtzeitige sowie richtige Erziehung eines Hundes sind die wichtigsten Voraussetzungen, um ein gutes Zusammenleben von Mensch und Hund ohne Gefahren zu gewährleisten.“ Dies erklärte der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Heinz F. Benner.
In der letzten Zeit war es in Thüringen und auch in anderen Ländern wiederholt dazu gekommen, dass Hunde Menschen angegriffen und verletzt haben.

Dazu erklärte Staatssekretär Benner: „Die Auslöser aggressiven Verhaltens von Hunden gegenüber Menschen wurden beispielsweise in einer im letzten Jahr vorgelegten Dissertation an der Tierärztlichen Hochschule Hannover untersucht. Dazu wurden die Wesenstests von Hunden ausgewertet. Diese Studie hat ergeben, dass Hundehalter, die über ausreichende Kenntnisse des Hundeverhaltens verfügen und tiergerechte Trainingsmethoden anwenden, wesentlich dazu beitragen, dass das betroffene Tier nicht mit Beißen in kritischen Situationen reagiert. Der verantwortungsvolle Umgang des Tierhalters mit seinem Hund ist also der wichtigste Faktor bei der Vermeidung von Unfällen mit Hunden.“

Die Bereitschaft zu aggressivem Verhalten in sozialen Auseinandersetzungen und als Mittel der Verteidigung bei Angriffen anderer gehöre zum normalen Wesen eines jeden Hundes. Doch der richtig erzogene Hund müsse frühzeitig lernen, dass aggressive Verhaltensweisen dem Sozialpartner Mensch gegenüber nicht erlaubt seien, so der Staatssekretär.

„Dieser Verantwortung sowohl gegenüber einem Haustier als auch gegenüber allen Mitbürgern sollte sich jeder Bürger bereits vor dem Erwerb eines Hundes bewusst sein und genau prüfen, ob eine Haltung für ihn überhaupt in Frage kommt. Bei der Auswahl des Hundes müssen beispielsweise die in der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegten erforderlichen Haltungsvoraussetzungen und rassespezifischen Verhaltensweisen, zum Beispiel das Jagdverhalten, berücksichtigt werden. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Sie bedürfen unserer besonderen Fürsorge und Aufmerksamkeit. Dies liegt auch im Interesse aller Bürger.“


http://www.thueringen.de/de/suche/searchloader.asp?url=/de/homepage/presse/12368/uindex.html