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Information aus dem Innenministerium - Referat 23 vom 22.01.2004

"Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden"



Sehr geehrter Herr Henkenjohann,

bezugnehmend auf unsere Telefonate darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Thüringen war schon immer der Auffassung, dass die Einführung sog. "Rassenlisten" kaum der richtige Weg ist, um die Bevölkerung Thüringens wirksam vor gefährlichen Hunden zu schützen. Die Gefährlichkeit von Hunden allein aus ihrer Rassezugehörigkeit oder Rassenähe abzuleiten, führt unseres Erachtens zu einer trügerischen Sicherheit, denn andere Hunde als "Pitbull & Co" können ebenfalls gefährlich sein. Konsequenterweise ist deshalb auch nie eine "Rassenliste" in die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung (ThürGefHuVO)aufgenommen worden.

Mit Inkrafttreten des § 11 Tierschutz-Hundeverordnung am 01.09.2001 ergab sich dann aber das Problem, dass der Bund die Aggressivität von Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren verbindlich und
ohne Widerlegungsmöglichkeit festgelegt hatte. Wegen des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Normenhierarchie ("Bundesrecht bricht Landesrecht") kam auch Thüringen zunächst nicht an dieser gesetzlichen Wertung vorbei.

Zum Jahresende 2003 hat allerdings das Thüringer Oberverwaltungsgericht den "Thüringer Weg" bestätigt - und zwar so, wie er von Anfang an gedacht war: §11 Tierschutz-Hundeverordnung findet im Zusammenhang mit der ThürGefHuVO keine Anwendung. Die Befürchtungen, es gebe in Thüringen mittlerweile eine "Rassenliste" sind deshalb unbegründet. Um dies klarzustellen, wird in nächster Zeit die Verwaltungsvorschrift zur ThürGefHuVO überarbeitet, indem die Ausführungen zu § 11 Tierschutz-Hundeverordnung ersatzlos gestrichen werden.

Ich darf Ihnen also versichern, dass die Thüringer Vorstellungen von einem effektiven Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden nichts von ihrer Aktualität verloren haben; Thüringen bleibt vielmehr bei seinem eingeschlagenen Weg.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Michael Geiken