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In der vergangenen Woche erhielten wir nachfolgende Zuschrift:

   Liebe Hundefreunde!

   Von vielen wurde ich in den letzten Wochen gefragt, ob auch Hunde von Touristen, die wie Pitbull, American Staffordshire Terrier oder deren Mischlinge aussehen, in den Niederlanden beschlagnahmt und getötet werden können.

   Hier nun die Antwort der niederländischen Botschaft in Berlin. Bitte verbreitet dieses Schreiben überall, nehmt den Sachverhalt auf eure HP's auf und warnt die Leute, die seit Jahren mit ihren Pits (eine vage Ähnlichkeit genügt unter Umständen für ein Todesurteil) dorthin fahren und das Gesetz nicht kennen.

   Alle Leute, die Mischlinge mit breitem Kopf und kurzem glatten Fell haben, sollten nicht dorthin fahren. Schön wäre es, wenn sich Halter anderer Rassen mit uns solidarisieren würden.

   Barbara Nolte


Zitat des Schreibens von der niederländischen Botschaft in Berlin:

...vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. April 2007, die wir vom niederländischen General-Konsulat in Düsseldorf erhielten.

Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD) aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z. B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale ( FCI) anerkannten Stammbaum haben.
Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde, die allen deutschen Regelungen genügen.

Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in die Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund beschlagnahmt.

Mit freundlichem Gruß
Josephina Lambeck

Botschaft des Königreichs der Niederlande
Büro für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität
Klosterstraße 50
10179 Berlin
Telefon: 030 20956 480
Telefax: 030 20956 481


   Hier ein Link zu einer Website, mit der eine Familie über das Schiksal ihrer vier Hunde informiert und versucht, auf diese Weise ihre Trauer über den Tod ihrer Vierbeiner zu verarbeiten (Website besuchen >>).

   Ein Link zu einem Videoclip, der von deutschen Tierschützern anlässlich des vorstehenden Falls erstellt wurde (Zum Videoclip >>).

   Und ein weitere Link zur niederländischen Botschaft mit Hinweisen für die Einreise mit Haustieren in die Niederlande (Wesite besuchen >>).

   Anmerkung des Verein Hund und Halter e.V.: Die Hunderegelungen unseres Nachbarlandes Frankreich sind denen der Niederlande sehr ähnlich. Selbst auf der Durchreise, z.B. nach Portugal, könnte eine Fahrzeugkontrolle die Beschlagnahme des Hundes bedeuten, wenn dieser eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Pit-Bull-Typ aufweist und der Halter nicht durch FCI-Abstammungszertifikate das Gegenteil beweisen kann. Lesen Sie bitte hierzu auch den Artikel auf unserer Website Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!

   Link zur Website der französischen Botschaft in Berlin mit Heinweisen zur Einreise mit Haustieren (Website besuchen >>)

   Die französischen Einfuhrbestimmungen für Haustiere zum Download (PDF-Dokument - 65 kb >>)