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   Duisburg (aho) - In der Urlaubszeit sollen mit den Besitzern oft auch Hund, Katze & Co auf große Reise. Seit 2004 muss dann im Ausland ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser wird von Tierarztpraxen ausgestellt. Eine Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung sowie eine gültige Tollwutimpfung sind die Voraussetzung für das Verreisen in EU-Mitgliedstaaten. Hierauf weist noch einmal das Veterinäramt der Stadt Würzburg hin.

   Ausnahmen gibt es für die Länder Irland, Malta, Schweden und Großbritannien - hier sind zusätzlich eine Blutuntersuchung und eine Parasitenbehandlung erforderlich. Sollte der Urlaub in einen Nicht-EU-Staat geplant sein, müssen die nationalen Einreisebestimmungen der Länder beachtet werden. Informationen gibt es bei den Konsulaten der jeweiligen Länder. Wichtig ist, dass bei Ländern mit einem unbekannten Tollwutstatus für die Wiedereinreise in die EU eine Blutuntersuchung erforderlich ist, die vor Abreise durchzuführen ist. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt nach den erforderlichen Fristen, mahnt das Veterinäramt.

   Nur bei wenigen Ländern sind noch amtstierärztliche Bescheinigungen erforderlich.

   Quelle: ANIMAL-HEALTH-ONLINE, 21.06.2007 - www.animal-health-online.de