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Das gibt's doch nicht: Tierheilpraktiker

   Sie haben gerade nichts Besseres zu tun, suchen eine Nebenbeschäftigung, wollen mal was Neues ausprobieren? Dann werden Sie doch Tierheilpraktiker! Das kostet nichts, weder Zeit noch Geld, macht sich gut auf dem Klingelschild und besonderes Können oder gar eine Prüfung wird von Ihnen auch nicht verlangt.

 

   Etwas überspitzt formuliert, aber wahr und kaum bekannt: In Deutschland existiert kein gesetzlicher Rahmen für das Berufsfeld des Tierheilpraktikers, jedermann darf sich so nennen und den Beruf ausüben. Er hat sich lediglich an die für alle Bürger geltenden rechtlichen Bestimmungen zu halten, etwa das Tierseuchen-, Tierschutz- oder Arzneimittelgesetz. Das bedeutet gleichsam, dass ihm zahlreiche tierärztliche Tätigkeiten strikt untersagt sind, wie Impfen, Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente oder operative Eingriffe mit Betäubung.

   Ein Umstand, der durchaus auch Tierschutzrelevanz aufweist. Nicht auszuschließen ist schließlich, dass bei fehlendem Fachwissen eventuelle Krankheiten der Tiere übersehen bzw. falsch oder gar nicht behandelt werden. Eben dies erkannten auch Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE. und stellten jüngst eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung („Tierheilpraktiker – ein Gewerbe ohne bundesrechtliche Vorschriften“).

   Tatsächlich ist Tierhaltern oft nicht klar, welche Ausbildung und Leistungen man bei einem Tierheilpraktiker erwarten kann, was ihn von einem Tierarzt unterscheidet. Eine Abgrenzung wird für den Laien zusätzlich erschwert, indem so mancher „Heilkünstler“ das Berufsfeld durch unangemessene Anpreisungen aufzuwerten versucht, sich „Diplom“-Tierheilpraktiker nennt oder als „diplomiert“ bezeichnet. Solche Bezeichnungen gaukeln Nichtfachleuten einen staatlich anerkannten Abschluss vor, den es in der Realität nicht gibt. Das gleiche gilt übrigens auch für „Diplom“-Tierpsychologen, „Diplom“-Tierhomöopathen, „Diplom“-Tierakupunkteure etc.

   Wer für seinen Schützling die bestmögliche Behandlung wünscht und dabei auf Naturheilverfahren nicht verzichten möchte, sollte sich an einen Tierarzt wenden, der sich zusätzlich auf alternative Heilmethoden spezialisiert hat. Für Tierhalter hat der Besuch bei einem solchen Experten den weiteren Vorteil, zwischen klassischen Heilverfahren und der Alternativmedizin bei der Behandlung seines Tieres wählen zu können. Denn nicht jedes Leiden ist mit Naturheilverfahren behandelbar. Oft ist eine Kombination mit der Schulmedizin sinnvoll, die nur ein Tierarzt bieten kann. Veterinärmediziner haben den Beruf in 5½ Jahren in Theorie und Praxis erlernt und sich gegebenenfalls weitere zwei Jahre in Akupunktur, Homöopathie, Biologischer Tiermedizin, Physiotherapie oder Verhaltenstherapie weitergebildet. Keine andere Berufsgruppe kann ein ähnlich breites Spektrum an Fachwissen bieten.

   Lange fahnden muss man nach einem derartig spezialisierten Tierarzt inzwischen nicht mehr, selbst im Kuhstall kommen mittlerweile Akupunkturnadeln zum Einsatz. Bei der Suche nach entsprechenden Experten stehen den Tierhaltern aber auch die Geschäftsstellen der Tierärztekammern der Länder beratend zur Seite.

Weiterführende Links zu den Tierärztekammern der Länder finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: Mitglieder >>> Tierärztekammern der Länder)

PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn,
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Inge Brinkmann
PM 5/07, 14. Juni 2007