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Das Land NRW – Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) – gewährt nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen“ vom 01.08.2011 Tierheimen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 40.000,00 EUR. Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht allerdings nicht.

Für interessierte Vereine ist allerdings Eile geboten, da Anträge nur bis zum 12.09.2011 unter Verwendung eines auf der Homepage des LANUV (www.lanuv.nrw.de) abrufbaren Formulars gestellt werden können.

Ferner sollten Interessenten genau prüfen, ob sie die Zuwendungsvoraussetzungen auch tatsächlich erfüllen können oder wollen, da sich die Vereine u.a. dazu verpflichten müssen, über einen Zeitraum von fünf Jahren keine zum Zwecke der Vermittlung aus dem Ausland verbrachten Tiere in das Tierheim aufzunehmen. Die genauen Einzelheiten, d.h. die vollständige Richtlinie, ist auf der Homepage des LANUV abrufbar: http://www.lanuv.nrw.de/agrar/foerderprogramme/tierheim/RLTierheimfoerderung.pdf Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2011 bereits wieder außer Kraft. L.-J. Weidemann 2. Vorsitzender