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Mit am 16.04.2009 veröffentlichtem (Berufungs-) Urteil vom 26.03.2009 hat der 2. Senat des VGH Mannheim die einer Kampfhundesteuerklage stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29.04.2008 (7 K 755/07) kassiert und die Klage abgewiesen.
Die wesentlichen Punkte, mit denen der Senat seine Entscheidung (Az.: 2 S 1619/08) begründet hat, können auf der Homepage des VGH Mannheim als Pressemitteilung abgerufen werden: http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1241379/index.html?ROOT=1153033

Die Klägerin wird gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.


L.-J. Weidemann
2. Vorsitzender