Besucherzähler

Heute 147

Insgesamt 2487613

Mit unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung verkündetem Urteil vom 22.06.2009 hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (25 K 699/09) einen Bescheid über die erhöhte Besteuerung für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2009 eines Hundes der Rasse Rottweiler aufgehoben und ist damit dem Vortrag des Klägers gefolgt.
Dieser war u.a. der Auffassung, daß es selbst bei Zugrundelegung der mit Vorsicht zu genießenden Beißstatistiken aus dem nordrhein-westfälischen Umweltministerium sowie der Evaluierung aus November 2008 nicht (mehr) gerechtfertigt sein könne, einen Hund der Rasse Rottweiler höher zu besteuern als Hunde der Rasse Deutscher Schäferhund bzw. Dobermann. Dies hätte spätestens im Jahr 2009 auch die beklagte Gemeinde erkennen und beachten müssen, was indes nicht geschehen sei.

Diese Ansicht teilte das erkennende Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ferner bleibt abzuwarten, was sich aus der noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung an Erkenntnissen ergibt.

Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.


L.-J. Weidemann
2. Vorsitzender