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Keine Hundesteuer

   Osnabrück - Kommunen dürfen nach einem Urteil des Osnabrücker Verwaltungsgerichts vom Dienstag von gewerblichen Hundezüchtern keine Hundesteuer verlangen. Die Steuer dürfe von Städten und Gemeinden nur erhoben werden, wenn Hunde auch aus privaten Gründen gehalten würden, hieß es in der Begründung (Az.: 1 A 44/07).

   Quelle: Nordwest-Zeitung, 16.05.2007