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Musterurteil: Hunde empfinden Kontakt als Schmerz


   Aus: Ruhr-Nachrichten Dortmund vom 17.06.2003

   Gelsenkirchen: Von der sanften Art des "Pferdeflüsterers" mit Tieren umzugehen, hält der Kläger nichts. Hunde dagegen mit Hilfe von Elektroreizgeräten zu erziehen - das entsprach schon eher seinen Methoden. Der Kreis Recklinghausen hat ihm dies allerdings verboten. Und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Ablehnung der Behörde in einem Urteil bestätigt: Nach dem Musterurteil ist der Einsatz von Elektroreizgeräten zur Erziehung oder Steuerung von Hunden generell untersagt.

   Das gelte ausnahmslos, so die Richter, also auch wenn der Erzieher hohe Sachkunde nachweise. Die Apparate funktionieren durch die Stromübertragung mit einem regulierbaren Sender. Das Empfangsgerät ist am Hals des Hundes befestigt. Die Stromzufuhr ist je nach Intensität für den Hund unangenehm bis schmerzhaft. Instinktbedingte Bewegungen des Hundes z.B. beim Nachstellen eines Kaninchens werden nach Erkenntnis der Kammer durch den Apparat verhindert. Das sei nicht artgerecht. Stromschläge prägten das Tier dauerhaft. Die Praxis zeige, dass tierschützende Aspekte oft nicht berücksichtigt würden.

   Der Kläger aus Belgien wollte die umstrittenen Geräte aus den USA auf einem Gelände in Marl einsetzen. Er veranstaltet dort regelmäßig Seminare zur Hundeausbildung. Er hatte versichert, die Stromzufuhr ermögliche eine Hundeerziehung ohne Stockschläge, Tritte und Stachelhalsbänder. Die Geräte gäben dem Hund mehr Bewegungsspielraum als an einer Hundeleine. Sie würden die Tiere auch schneller vom Wildern, vom Attackieren von Spaziergängern oder vom plötzlichen Überqueren einer Straße abhalten. Die Erziehung von Hunden könne naturgemäß nicht frei von Schmerzen und Zwängen sein, betonte der Kläger. Behörde und Gericht waren da ganz anderer Meinung.

(AZ.: 7 K 625/01)