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   Frankfurt/Main (aho) - Verletzen gemeinsam spielende Hunde einen Menschen, so haften alle Hundehalter gemeinsam. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt kürzlich in einem Zivilprozess entschieden (OLG Frankfurt a.M. 12.01.2007 - 19 U 217/06). Dabei ist es nach Meinung des Gerichts unerheblich, welcher der Hunde die Verletzung verursacht hat. Dies gelte auch, wenn einer der Hundehalter selbst verletzt wurde.

   Der Kläger und andere Hundehalter hatten ihre Hunde gemeinsam in einem Park toben lassen. Als einer der Hunde den Kläger umrannte, erlitt er einen Beinbruch. Er verlangte von dem Halter dieses Tieres Schadenersatz.

   Das Gericht entschied, dass ihm grundsätzlich ein Schadenersatz zustehe, aber er müsse sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Wer Hunde toben lasse, müsse wissen, dass damit für sich und andere Gefahren verbunden seien. Somit könne er bei einem Unfall nicht den vollen Schadenersatz verlangen. Im konkreten Fall sah das Gericht eine Mithaftung von 50 Prozent als angemessen an. Dem Kläger wurden vom Gericht 4000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

   Quelle: ANIMAL-HEALTH-ONLINE, 20.06.2207 - http://www.animal-health-online.de