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02.01.2004

Koblenz – Hundehalter müssen bei einem Unfall mit ihrem Vierbeiner nicht für den gesamten Schaden aufkommen, wenn der Geschädigte sich leichtsinnig verhalten hat, so ein Urteil des Ober- landesgerichts Koblenz. In dem Fall war ein Jogger über einen Dackel gestürzt und hatte sich dabei die linke Hand gebrochen. Nach Ansicht der Richter hätte sich der Sportler darauf einstellen müssen, dass der nicht angeleinte Hund unberechenbar reagiert und seine Laufstrecke kreuzen könnte (Aktenzeichen: 5 U 27/03).

Quelle: Nordwest-Zeitung 02.01.2004