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Stellungnahme vom 10.10.2002 zum Gesetzesentwurf "Niedersächsisches Gesetz über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren (NHundG)

   Sehr geehrte Damen und Herren,
 
   in meiner Stellungnahme werde ich mich ausschließlich auf wissenschaftliche Aspekte des o.a. Gesetzesentwurfs beschränken, d.h. im Speziellen auf die Rechtfertigung der in § 3 aufgeführten Rasseliste.
 
   Im Rahmen einer Doktorarbeit wurde historisch die Entstehung der in § 3 genannten Hunderassen aufgearbeitet und wissenschaftlich belegt, daß Hundekämpfe bereits 1835 durch Parlamentsbeschluß in England offiziell verboten wurden. Illegal wurden solche Kämpfe in abnehmendem Maße weitergeführt und beschränken sich in der heutigen Zeit auf wenige kriminelle Einsätze. Die Dissertation kommt zu der Aussage "Die Bezeichnung 'Kampfhund' als Überbegriff für alle Angehörigen bestimmter Rassen bleibt aber aus vielen Gründen abzulehnen.

   Formen von übersteigertem Angriffs- oder Aggressionsverhalten können bei Hunden durch verschiedene endogene und exogene Faktoren entstehen, wobei die Rassezugehörigkeit keine Rolle spielt. Aus veterinärmedizinischer Sicht sollte die Gefährlichkeit von Hunden ausschließlich anhand ihres Individualverhaltens beurteilt werden. Dabei muß der Begriff 'Kampfhund' unbedingt vermieden werden, weil er historischen Ursprungs ist und sich auf Hundepopulationen bezog, die leistungsorientiert für Kämpfe gezüchtet wurden und die in dieser Form heute nicht mehr existieren." (Steinfeld 2002).
 
   Betrachtet man heute das Agressionsverhalten der in § 3 des vorliegenden Gesetzentwurfes genannten Rassen, so zeigt sich, dass diese wissenschaftshistorische Aussage richtig ist. So haben wir 415 Hunde, die auf der Grundlage der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung den Wesenstest zu absolvieren hatten, im Rahmen einer Dissertation wissenschaftlich ausgewertet. Davon gehörten 262 Hunde zu den in § 3 genannten Rassen, die übrigen Hunde gehörten zu den Rassen Dobermann (56) und Rottweiler (97).  95% aller getesteten Hunde zeigten keinerlei inadäquat aggressives Verhalten. Die verbleibenden 5 % (19 Hunde)  zeigten gestört aggressives Verhalten. Dabei war keinerlei Präferenz der in § 3 genannten Rassen zu verzeichnen.

   Die Doktorandin kommt somit zu dem folgerichtigen Schluß: "Im Vergleich der einzelnen Rassen sowie der Hunde vom Pitbull-Typus ergab diese Untersuchung keinen signifikanten Unterschied hinsichtlich des gezeigten aggressiven Verhaltens ..... Die Aufteilung der Hunde in zwei Kategorien und die daraus folgende unterschiedliche Behandlung ist infolgedessen nicht gerechtfertigt.....Ungeachtet dessen ist der Wesenstest geeignet, um inadäquat und/oder gestört aggressive Hunde zu selektieren, und damit ein Werkzeug, um das Verhalten auffällig gewordener Hunde gleich welcher Rassen zu überprüfen. Darüber hinaus sind eine verantwortliche Hundezucht, eine gute Sozialisation der Welpen und eine sachkundige und verantwortungsbewusste Haltung aller Hunde unverzichtbar, um der Entstehung inadäquat und gestört aggressiven Verhaltens vorzubeugen und ein entspanntes Zusammenleben von Mensch und Hund zu gewährleisten." (Mittmann 2002).
 
   Stellt sich somit die Frage, worauf sich der Gesetzgeber (Bund/Länder) bei der Aufstellung derartiger Rasselisten stützt. Den Rasselisten liegt ein Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes, vom 2.6.1999 angefertigt im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (2000) zugrunde. Dort ist unter Kapitel 2.1.1.2.6 ausgeführt:" Übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten, das leicht auslösbar und biologisch weder bezüglich Zweck noch Ziel sinnvoll ist....Kann grundsätzlich in vielen Rassen oder Zuchtlinien auftreten, zeigt sich jedoch besonders ausgeprägt in bestimmten Zuchtlinien der Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier." Als wissenschaftliche Begründung wird Feddersen-Petersen (1996) zitiert; in der Literaturliste heisst es dann Feddersen-Petersen (1996) pers. Mitteilung. Die dieser angeblichen persönlichen Mitteilung zugrunde liegenden Orginalarbeiten George (1995) und Redlich (1998) werden nicht angeführt. So schreibt George (1995) über die Bullterrier: "Hyperaggressivität in Form von Beschädigungsbeißen oder Gruppenangriffen, wie für eine österreichische Bullterrierzuchtlinie beschrieben (Schleger 1983), wurden bis zum 50. Lebenstag bei den untersuchten Bullterrierwelpen jedoch nicht beobachtet."

   Redlich (1998) kommt bei der Untersuchung der Verhaltensontogenese von American Staffordshire Terriern zu dem Schluß: "Der unterschiedlich ausgeprägten genetischen Prädisposition für aggressives Verhalten, der Tendenz zur Reduktion der Kommunikation, sowie der Verhaltensstörung sollte durch biologisch sinnvolle Selektion begegnet werden. Eine rasseunabhängige Regelung der Zucht beispielsweise durch eine entsprechende Änderung des § 11b des Tierschutzgesetzes, würde sowohl dem Tierschutz als auch dem Menschenschutz dienen."

   Zur gleichen Empfehlung kommt, wenn auch fälschlicherweise rasseabhängig, das Gutachten zum § 11b: "Für potentielle Zuchttiere ist ein Wesenstest zu fordern, in dem die Fähigkeit zu sozialem Verhalten gegenüber Artgenossen nachzuweisen ist. Zuchtverbot für Tiere, die den Wesenstest nicht bestehen." BMELF (2000)
 
   Basierend auf diesen wissenschaftlichen Untersuchungen sind nach meiner Auffassung Rasselisten grundsätzlich abzulehnen. Sinnvoll ist allein eine genetische Selektion bei der Zucht, d.h. Zucht nur mit solchen Hunden, die einen Wesenstest bestanden haben, und das gleichermaßen für alle Rassen. Auffällig gewordene Hunde gleich welcher Rasse sollten wie in § 7 vorgesehen ebenfalls einem Wesenstest unterworfen werden, um einer von solchen Hunden potentiell ausgehende Gefahr für Mensch und Tier vorbeugen zu können.


Prof. Dr. Hansjoachim Hackbarth                                              Hannover, den 10.10.2002

Literatur:
BMELF - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (2000)
Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzuchten)

George, Eva Charlotte
Beitrag zur frühen o­ntogenese von Bullterriern
Diss. TiHo Hannover 1995

Redlich, Jutta
Verhaltensontogenese von Haushunden (Canis lupus f. familiaris) der Rasse American Staffordshire Terrier
Diss. TiHo Hannover 1998

Mittmann, Angela
Untersuchungen des Verhaltens von 5 Hunderassen und einem Hundetypus im Wesenstest nach den Richtlinien der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung vom 05.07.2000
Diss. TiHo Hannover 2002

Steinfeld, Andrea
"Kampfhunde" Geschichte, Einsatz, Haltungsprobleme von "Bull-Rassen" - Eine Literaturstudie -
Diss. TiHo Hannover 2002



(Anm.: Die Hervorhebungen im Text stammen nicht vom Verfasser selbst, sondern wurden unsererseits vorgenommen.)