A. Univ. Prof. Dr. Irene Stur
Veterinärmedizinische Universität Wien
13.06.2001
In Hinblick auf die Konsequenzen für Hunde und Hundebesitzer, die sich aus der Interpretation des genannten Kapitels des Gutachtens durch Gesetzgeber ergeben, stellen die in dem genannten Kapitel getätigten Aussagen keine wissenschaftlich abgesicherte Grundlage für die Annahme der besonderen Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen dar. (Zum PDF-Dokument - 23 Kb >>)
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