Besucherzähler

Heute 153

Insgesamt 2490979

Dr. Ute Zogbaum, Melle
BPT-INFO 11.01

   Wann endlich erkennen die für diese Verordnungen verantwortlichen Politiker, dass Gefahr, die von Hunden ausgeht, immer ihre Wurzeln in dem individuellen Hund-Halter-Gespann hat? Wann endlich begreifen sie, dass bei sorgsamem Vollzug seitens der Behörden, der auch schon vor diesen Schnellschussverordnungen möglich war, viele Beißunfälle, ganz besonders die der sog. "Wiederholungstäter", hätten verhindert werden können!

   Ein gutes Jahr nach dem Unglück in Hamburg, wo im Juni 2000 ein kleiner Junge von zwei scharf gemachten Hunden eines Kriminellen getötet wurde, ist wieder ein Kind zu beklagen Ein elfjähriges Mädchen ist vom Schäferhund seines Vaters tot gebissen worden. Äußerst dezent von der Presse aufgemacht, war diese Nachricht eher geeignet, überlesen zu werden. Hetzkampagnen der Medien gegen Hunde und deren Halter blieben aus - erfreulicherweise! Ich frage mich aber, wieso? Etwa, weil es nicht mehr in das Bild der diversen Hunde-Verordnungen passt und man den Vorfall deshalb lieber erst gar nicht zur Kenntnis nimmt, getreu dem Motto „Was nicht sein darf, das nicht sein kann?" Schaut man sich die Beißstatistiken an, die sicherlich nicht frei von Mängeln sind, so geht aber doch aus allen eindeutig hervor, dass die Auflistung, speziell der Kategorie-1-Hunderassen, mit Beißvorfällen nicht zu erklären ist! Schaut man sich zusätzlich die Ergebnisse der unterschiedlichen Wesenstests, auf die ich später noch eingehen werde, an, so haben die sog. „Kampfhunde" zu über 90% mit Bravour diese Prüfungen gemeistert.

   Die Verordnungsgeber verkennen die Wurzel der von Hunden ausgehenden Gefahr

   Wann endlich erkennen die für diese Verordnungen verantwortlichen Politiker, dass Gefahr, die von Hunden ausgeht, immer ihre Wurzeln in dem individuellen Hund-Halter-Gespann hat? Wann endlich begreifen sie, dass bei sorgsamem Vollzug seitens der Behörden, der auch schon vor diesen Schnellschussverordnungen möglich war, viele Beißunfälle, ganz besonders die der sog. "Wiederholungstäter", hätten verhindert werden können!

   Es wird zum Glück für die Hunde immer deutlicher, dass keine dieser 16 Verordnungen geeignet ist, Menschen vor gefährlichen Hunden zu schützen, da sie auf kynologisch und ethologisch falschen Voraussetzungen basieren. Ferner verstoßen sie gegen das Tierschutzgesetz und kollidieren mit dem Grundgesetz. Kürzlich erst hat sich der Chef des Ordnungsamtes Leipzig dahingehend geäußert, dass das Gesetz keine Vorteile in Sachen Sicherheit gebracht habe. Bei den 18 Hundeattacken auf Menschen, die von Januar bis Ende Juli in der Stadt gemeldet wurden, war nicht ein Tier aus den drei als gefährlich eingestuften Rassengruppen dabei. Zitat: „Es gibt aber nicht einen Pitbull weniger!"

   Inzwischen (Stand September 2001) liegen auch Urteile von den Oberverwaltungsgerichten Schleswig, Lüneburg und Kassel vor, die die Verordnungen in wesentlichen Punkten für nichtig erklären

   Wesenstest - Sachkunde – Hundeführerschein

   Bei gleicher Zielsetzung sind die 16 Verordnungen inhaltlich so unterschiedlich, dass man sie nur schwer überschauen kann und ein Teil der Hundehalter innerhalb unseres Landes von Grenzen umgeben ist, die nicht ohne weiteres zu überwinden sind.

   Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter auf die unwiderlegbare Gefährlichkeit von Hunden, Haltungsverbot, Kastrationsgebot und Leinen- und Maulkorbzwang eingehen und das damit verbundene Leid und die Ächtung von Hunden und deren Haltern, sondern möchte erläutern, wie bundesweit unterschiedlich die Abnahme von Wesenstests, der Nachweis der Sachkunde und der Erwerb eines Hundeführerscheins gehandhabt werden.

   Wesenstests verschiedenster Machart, die einen von Fachleuten und Wissenschaftlern erarbeitet, die anderen von Laien selber gestrickt, den Anforderungen der Behörden aber offensichtlich genügend, entscheiden für einen Teil der Hunde über Leben und Tod. Die Prüfer sind VDH-Zuchtwarte und -Richter, Polizeidiensthundeführer und Tierärzte, Die Qualifikation der Prüfer ist sehr unterschiedlich.

   Kaum zu fassen: Die Unterschiede in den Anforderungen

   In einigen Ländern sind VDH-Prüfer und Polizeidiensthundeführer per se kompetent. Bei den Tierärzten ist das etwas anders. In einigen Ländern sind Amtsveterinäre, in anderen praktische Tierärzte involviert, die spezielle Kenntnisse in Kynologie und Ethologie nachweisen müssen oder auch nicht. Die Vorgaben machen in jedem Fall auf diesem Gebiet nichtsachkundige Politiker. Demzufolge ist auch die Ausbildung und Befähigung der Kolleginnen, die in die Verordnungen involviert sind, sehr unterschiedlich. In Niedersachsen z.B., wo ausschließlich TierärzteInnen den Wesenstest abnehmen dürfen, fordert das Landwirtschaftsministerium lediglich eine 16-stündige Fortbildung. Dagegen vertritt die BTK die Auffassung, dass die ersten fünf (ca. 50 Std.) von zehn Modulen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie notwendig sind, um Hunde testen zu können.

   Ganz anders sieht es in Bayern aus. Hier bietet die LTK Fortbildungen für Tierärztinnen an, die den Rang eines beurkundeten und vereidigten Sachverständigen erlangen möchten. Ein Hauptbestandteil dieser Fortbildungen ist die Erkennung sog. Kampfhunderassen anhand des Phänotyps, ein Unterfangen, was in keiner Weise mit dem aktuellen Wissensstand vereinbar und schlicht und ergreifend als unrichtig zu bezeichnen ist. Die bayerischen KollegInnen werden auf diesem Gebiet von einem ehemaligen Polizeihundeführer und Betreiber einer Hundeschule ausgebildet, der auch dem Prüfungsausschuss angehört.

   Die Rechtmäßigkeit von Tötungsanordnungen ist kritisch zu hinterfragen

   Berücksichtigt man, dass inadäquates Aggressionsverhalten zu einem nicht unerheblichen Teil auch durch organische Ursachen wie z.B. Otitis, lnfektionen, hormonelle Imbalancen und schmerzhafte Zustände altgemein auftreten kann, so ist die klinische Allgemeinuntersuchung des Prüfungskandidaten Hund vor einem Wesenstest zwingend notwendig, da wegen möglicher Tierschutzrelevanz nur organisch gesunde Hunde einem Wesenstest unterzogen werden dürften. Wie wird das bei Prüfern, die Nicht-Tierärzte sind, sichergestellt?

   Bedenkt man weiter, dass der Test nur eine Momentaufnahme des Hundes ist, ein einheitlicher Qualifikationsstandard der Tester bezüglich Kynologie, Ethologie, Physiologie und Neurophysiologie nur als Beispiel genannt, fehlt, die Unabhängigkeit der Tester zum Teil hinterfragt werden muss, so drängt sich mir die Frage auf, ob durch die Verordnungen nicht einfach nur das Ausrotten ganzer Hunderassen legalisiert werden soll!

   Ich halte die Umsetzung von Tötungsanordnungen aufgrund eines nicht bestandenen Wesenstests für äußerst bedenklich und fragwürdig. Hunde dürfen nach dem Tierschutzgesetz nur eingeschläfert werden, wenn krankhafte, nicht therapierbare Verhaltensstörungen vorliegen, die ein Weiterleben ohne Schmerzen und Leiden nicht gewährleisten. Es muss also eine exakte Diagnose gestellt werden! Ob das bei den 400 Hunden in Hessen, die laut Innenminister „dauerhaft aus dem Verkehr gezogen n wurden" und bei vielen anderen berücksichtigt worden ist? Auch wenn im Nachhinein Gerichte Teile der Verordnungen und speziell auch die zwangsläufige Euthanasie nach nicht bestandenem Wesenstest für nichtig erklärt haben, wem nutzt das noch? Tot ist tot! Ich kann mir nur zu gut vorstellen wie den Besitzern der getöteten Hunde zumute ist.

   Wer ist kompetent Sachkundeprüfungen abzunehmen?

   Inzwischen dürfte allgemein bekannt sein welch ausschlaggebender Bedeutung die Sachkunde der Hundehalter bei der Prävention von Beißunfällen ist, auch wenn sich das bis zum Hessischen Innenminister noch nicht herumgesprochen hat!

   Mit der Sachkunde verhält es sich ähnlich wie mit dem Wesenstest. Es gibt kein einheitliches Konzept, aber alle machen mit! So ist der Kreis derer, die kompetent sind oder sein möchten, um Sachkundeprüfungen der Hundehalter abzunehmen, in den einzelnen Bundesländern wieder unterschiedlich und rekrutiert sich aus Behördenangestellten, VDH-Richtern und Zuchtwarten, Polizeihundeführern, Hundetrainern, Mitgliedern des Landestierschutzbundes und Tierärzten. Auch der Personenkreis, der von den Ländern per se als sachkundig im Umgang mit Hunden eingestuft wird, umfasst Jäger, Diensthundeführer, Tierheimmitarbeiter, VDH-Trainer und Richter, Leute, die länger als drei Jahre einen Hund haben, ohne auffällig geworden zu sein, und Hundehalter mit abgelegten Begleithundeprüfungen oder ähnlichen Modellen. Tierärzte zählen in keinem Land zu diesem sachkundigen Personenkreis!

   Der VDH-Hundeführerschein vor dem Hintergrund der Rechtsprechung

   Der VDH hat nun kürzlich seinen Hundeführerschein vorgestellt, der auch von Nicht-VDH-Mitgliedern erworben werden kann. Für die Prüfungsabnahme werden nur vom VDH ausgebildete, geprüfte und anerkannte - somit lizenzierte - Ausbilder in Frage kommen.

   Dies birgt eine gewisse Brisanz in sich, da es verschiedene Urteile gibt. Als Beispiel möchte ich einen Beschluss des OVG Münster vom 6.3.97 zitieren, in dem es heißt.: „Die Übertragung der Prüfung der für die Erlaubniserteilung erforderlichen Sachkunde von Hundehaltern auf den Verband für das Deutsche Hundewesen e. V. und den Landestierschutzverband NRW e. V. gem. § 3 S. 1 NWGefHuVO vorstößt mangels gesetzlicher Grundlage und wegen fehlender staatlicher Kontrolle gegen Art. 20 II und III GG."

Liebe KollegInnen
und Kollegen,
vielleicht konnte ich Ihnen, auch nur beispielhaft, einen kleinen Einblick verschaffen in das heillose Durcheinander, das uns die Hundeverordnungen beschert haben. Der BPT wird sich weiterhin unermüdlich für bundeseinheitliche Vorschriften auf der Basis  von wissenschaftlich fundierten kynologischen und ethologischen Kenntnissen einsetzen, damit unser Berufsstand nicht von Politikern weiterhin auseinanderdividiert wird und irgendwann in Deutschland Hundehaltung wieder Spaß und Freude macht!      Dr. Ute Zogbaum


(Quelle: B P T – I N F O 1 1 . 0 1)