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News
Steuerliche Begünstigung kommerzieller Hundevermehrer
Keine Hundesteuer
Osnabrück - Kommunen dürfen nach einem Urteil des Osnabrücker Verwaltungsgerichts vom Dienstag von gewerblichen Hundezüchtern keine Hundesteuer verlangen. Die Steuer dürfe von Städten und Gemeinden nur erhoben werden, wenn Hunde auch aus privaten Gründen gehalten würden, hieß es in der Begründung (Az.: 1 A 44/07).
Quelle: Nordwest-Zeitung, 16.05.2007
Einem 8-jährigen Mädchen wurde der Hund gestohlen - dringende Bitte um Unterstützung!
Bitte gebt mir SHAGGY wieder!!!
Wer hat meinen Hund gesehen??
Von der Landestierärztekammer Hessen erhielten wir die Nachricht, dass die Tierärzte im nachfolgend geschilderten Fall um Mithilfe gebeten werden. Wir möchten diese Aktion unterstützen und bitten alle Besucher unserer Website, sich an dieser Suchaktion nach besten Kräften zu beteiligen.
Souvenirs: ja! Tiere: nein!
Pressemitteilung der Bundestierärztekammer vom 16.05.2007
Die Bundestierärztekammer warnt vor der spontanen Mitnahme von Strandhunden oder Hotelkatzen aus dem Urlaub. Trotz guter Absichten können sich ungeahnte Probleme ergeben - für Mensch und Tier.
Anwalt Weidemann: Land verletzt Beobachtungspflicht
LAICHINGEN (kle) Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat Monika Müllers Widerspruch gegen die Kampfhundesteuer zurückgewiesen. Müller ging daraufhin in die nächste Instanz, zum Verwaltungsgericht Sigmaringen.
Die Stadt Laichingen hat mittlerweile den Steuerbescheid ausgesetzt und die bereits bezahlte Summe erstattet, weil - nach erneuter Rücksprache mit dem Landratsamt --mittlerweile die Auffassung herrscht, dass die Rechtslage doch nicht endgültig geklärt sei.
Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt soll erst im Oktober beschlossen werden
Rechtsanwalt L.-J. Weidemann
2. Vors. Hund und Halter e.V.
01.08.08
Entgegen anderslautender Ankündigungen soll das Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt nun offenbar doch erst im Oktober verabschiedet werden
Hunde haben es in Holland schwer
Hagen/Iserlohn. Urlaub in Holland: Hin mit Hund, zurück ohne. Für die Halter ein Drama. Die Polizei kassiert Vierbeiner und schläfert sie ein. Die Fälle häufen sich. Opfer sind Mischlinge, die Ähnlichkeiten mit Kampfhunden aufweisen. Die Verunsicherung ist groß. Europas größtes Haustierzentralregister Tasso warnt Hundebesitzer vor Reisen ins Nachbarland.
AG Bremen: Urteil zu Hund und Katze in der Mietwohnung
Das Amtsgericht Bremen (Az.: 7 C 240/05) hat entschieden, dass Hund und Katz unter Umständen auch dann in einer Mietwohnung gehalten werden können, wenn die Genehmigung des Vermieters nicht vorliegt. Wie cecu.de berichtet, hat das Amtsgericht das für den Fall entschieden, dass der Mietvertrag keine Tierhaltungsklausel enthalte oder diese aber unwirksam sei.
Brandenburgisches Oberlandesgericht zu den Grenzen der Tierhalterhaftung
Brandenburgisches Oberlandesgericht zu den Grenzen der Tierhalterhaftung
Auswirkung von Leine und Halsband auf das Verhalten des Hundes
Jörg Tschentscher
... Hunde verständigen sich untereinander vor dem ersten (Körper) Kontakt visuell. Hierbei tauschen Sie schon Informationen (optische Einschätzung des Gegenübers) aus. Die Körpersprache signalisiert, wie das Aufeinandertreffen ablaufen soll bzw. muss. Es werden normalerweise schon visuell Rangordnungsfragen (Auswertung der Körpersprache und Mimik zur Klärung der Durchsetzbarkeit der eigenen Ansprüche) geklärt, die Hunde kommunizieren. Durch das Kurzhalten (Verkürzung der Halter-Hund-Distanz) wird aber die Körpersprache des Hundes schon stark verändert, der Hund kann sich gar nicht mehr äußern, er wird in eine Körperposition gebracht, welche vielfach nur einen Schluss für den entgegen kommenden Hund zulässt. "Ich muss mich rüsten, der andere ist bereit zu kämpfen!"
Gefährliche Parasiten für Hund und Katze
Gefährliche Parasiten für Hund und Katze
Hamburg, 27.03.2007: Tierärzte registrieren mit Besorgnis das vermehrte Auftreten von Giardien. "Die hauptsächlich im Mittelmeerraum diagnostizierten Darmparasiten treten immer häufiger auch in unseren Regionen auf, oft eingeführt durch mitgebrachte Tiere", so die für VIER PFOTEN tätige Tierärztin Daniela Rost. Fachleute schätzen, dass mittlerweile jeder vierte Hund in Deutschland infiziert ist.
Feindbild Kampfhund
VON DUNKELZIFFERN UND EISBERGSPITZEN
Wenn die Angst vor Gewalt die Politik dominiert: Über die geplante Ausrottung einer Tierrasse
Von Martin Z. Schröder
...Die derzeitige Hysterie ist die Angst vor Hunden, besonders vor Kampfhunden. In der Tat schreckliche Einzelfälle werden ausführlich in den Medien ventiliert, grauenvolle Fotos von zähnefletschenden "Bestien" verbreiten Angst und Schrecken. Aus dem Lokalteil dringt das Hundeproblem in die Leitartikel und Karikaturen. Hundehasser Goethe dient als nobler Beweis.
(...)
Begründet wird das Vorgehen gegen die so genannten "Kampfhunde" nicht mit erwiesener Bedrohung, sondern mit dem Gefühl des Bürgers, mit seiner Angst. Notfalls wird das Tier gequält, damit es sich als Fotomodell für die Pflege von Bedrohungsgefühlen eignet. Ein Hund, der ins Gitter seines Käfigs beißt, muss auf abscheuliche Weise in Rage gebracht worden sein. Auf anderen Fotos sieht man Hundehalter ihre Tiere strangulieren, damit sie mit aufgerissener Schnauze ihre Zähne zeigen...
Vorbildlich und zur Nachahmung empfohlen! - Basels Kindergärten sind auf den Hund gekommen
In Basels Kindergärten werden Präventionskurse eingeführt, in denen die Kinder elementare Regeln im Umgang mit Hunden erlernen sollen.
"Kind & Hund" heisst das Projekt, welches Gesundheitsdirektor Carlo Conti gestern der Presse vorgestellt hat. Grund für das Kursprogramm nach dem Vorbild des Kantons Neuenburg: "Kinder werden doppelt so häufig von Hunden gebissen wie Erwachsene. Und oft provozieren sie unbewusst den Unfall selbst", erklärte Kantonstierarzt Markus Spichtig: Im letzten Jahr haben in Basel-Stadt drei Kinder gravierende Verletzungen durch Hundebisse erlitten.
Ein Team von zwölf ausgebildeten Kynologinnen soll deshalb den Kindergärtlern etwa beibringen, niemals vor einem Hund davonzulaufen, ihm nicht in die Augen zu starren und keine fremden Tiere zu streicheln. Den Fünfjährigen im Kurs fällt es sichtlich schwer, den Hund im Raum zu ignorieren und nicht zu streicheln. "Aber gerade diesen Respekt vor Hunden sollen sie lernen", sagt Spichtig und betont: "Es ist eben kein Streichelkurs."
Vorläufig werden in vier ausgewählten Lokalen 20 Präventionskurse angeboten. Ziel ist es, das Angebot analog zu den Verkehrserziehungskursen dauerhaft einzuführen.
Quelle: www.20min.ch/news/basel/ - 23.04.2007
Mit Maulkorb und Leine - Neues Gefahrhundegesetz tritt in Kraft - Innenminister Ralf Stegner: Bevölkerung wird besser geschützt
Medien-Information vom 29. April 2005
Nach einer siebenjährigen intensiven und teils emotionalisierten Diskussion tritt am kommenden Sonntag (1. Mai 2005) das neue schleswig-holsteinische Gefahrhundegesetz in Kraft. Danach müssen gefährliche Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden, ein hellblaues Halsband und einen Maulkorb tragen. Auf dem eigenen Grundstück können gefährliche Hunde frei laufen. Allerdings muss das Grundstück so gesichert sein, dass die Hunde nicht ausbrechen können. Als von vornherein gefährlich gelten der American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier. Darüber hinaus sind nach dem Gesetz alle Hunde gefährlich, die eine übersteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe besitzen oder einen Menschen oder ein Tier gebissen haben.
"Wieso kostest du jetzt 600 Euro?"
LAICHINGEN - Der Vater ist preisgekrönter Rettungshund beim DRK, und die Tochter Xena hat zwei Mal den Wesenstest bestanden: Aber beide sind American-Staffordshire-Terrier, und damit gelten sie als Kampfhunde. Seit 1. Januar ist dies in Laichingen teuer. Xena kostet statt 81 Euro nun 600 Euro Hundesteuer. Ihre Besitzerin hat Widerspruch eingelegt, der beim Verwaltungsgericht Sigmaringen liegt.
Kommentar zur Aufhebung von § 143 StGB und § 11 Tierschutz-Hundeverordnung
Rechtsanwalt L.-J. Weidemann
2. Vors. Hund und Halter e.V.
24.05.2006
Durch Art. 168 des Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 (BGBl. I 2006, S. 866 [S. 887]) bzw. durch Art. 3 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 19.04.2006 (BGBl. I 2006, S. 900 [S. 904]) wurden § 143 StGB und § 11 Tierschutz-Hundeverordnung aufgehoben.
Das Veterinäramt Duisburg informiert: Urlaub mit Hund, Katze & Co
Duisburg (aho) - In der Urlaubszeit sollen mit den Besitzern oft auch Hund, Katze & Co auf große Reise. Seit 2004 muss dann im Ausland ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser wird von Tierarztpraxen ausgestellt...
Autofahrer haftet nicht bei angeleintem Hund
Landgericht Coburg: Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleint geführter Hund sich unvermittelt losreißt und auf die Fahrbahn läuft
Wissenschaft - Tiergesundheit - Hauterkrankungen
Papillomatose des Hundes
Hilfe bei Hauterkrankung durch Interferon
Der Leidensweg von Hunden mit Hauterkrankungen ist oft lang. Selbst Erkrankungen die weniger dramatisch verlaufen, können überaus hartnäckig und unangenehm sein. So zum Beispiel die durch Viren hervorgerufene Papillomatose. Bei der Papillomatose bilden sich vor allem an Maul und Zunge des Hundes „blumenkohlartige“ Warzen. Diese Papillome sind grundsätzlich nicht gefährlich, bei starkem Befall kommt es jedoch immer wieder zu Verletzungen und Blutungen. Die Haut kommt nicht zur Ruhe, die Warzen heilen schlecht ab.
Änderung des Strafgesetzbuches: § 143 aufgehoben!
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18., ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006
Erstes Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
Vom 19.April 2006
Artikel 168
Anderung des Strafgesetzbuches
(450-2)
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2674), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils die
Angabe zu § 143 wie folgt gefasst:
"§ 143 (weggefallen)".
2. Der § 143 wird aufgehoben.
Zur Erinnerung:
StGB § 143 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden
(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen
gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen
einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden.
§ 74a ist anzuwenden.
Niedersachsen: OVG-Lüneburg kippt Steuer für Kampfhunde
13.07.2005
In 2. Instanz hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht dem von unserem Vorstandsmitglied Anke Nielsen anwaltlich vertretenen Halter einer Bodeaux-Dogge Recht gegeben und die erhöhte Besteuerung seines Hundes für unwirksam erklärt.
Das Gericht führt in seinem Urteil vom 13.07.2005 u.a. aus, dass das erstinstanzliche Verwaltungsgericht nicht berücksichtige, dass sich auf dem Sektor der "Kampfhunde-Bekämpfung" inzwischen einiges getan habe. "Das bezieht sich zum einen auf die Terminologie, wonach der Begriff "Kampfhund" nicht mehr verwendet wird, zum anderen auf die Frage der Einschätzung von Hunderassen im Hinblick auf ihre (abstrakte) Gefährlichkeit.
"... Dem Satzungsgeber, auch wenn ihm ein größerer Entscheidungsspielraum zusteht als einem Verordnungsgeber (BVerwGE 116, 347/355), darf insoweit nicht mehr Spielraum eingeräumt werden, als dem Gesetzgeber. Insoweit ist indessen festzustellen, dass die hier einschlägige Satzung nicht nur über die (ursprünglichen) Gegelungen der Niedersächsischen "Gefahrtierverordnung" hinausgeht, sondern auch über die des Bundes im Gesetz vom 12. April 2001. Das ist auch nicht verwunderlich, weil die Satzung vom 2. März 2000 sich lediglich auf zeitlich erheblich frühere Erkenntnisse stützt und die danach erfolgte Entwicklung auf dem Gebiet des "Kampfhunde"-(Un-)Wesens nicht mitgemacht hat. Nunmehr muss sie sich aber an dem Gesetz vom 12. April 2001 messen lassen. Das bedeutet, dass jedenfalls dort nicht erfasste Hunde nicht der "Kampfhundesteuer" unterworfen werden dürfen, also auch die "Bordeaux-Dogge" des Klägers nicht...."
(Das komplette Urteil als PDF-Dokument - 453 KB >>)
(Artikel zum Urteil als PDF-Dokument - 71 KB >>)