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News
Neueste Meldungen zum geplanten niedersächsischen Hundegesetz und unsere Stellungnahme hierzu
Seit nunmehr 6 Jahren ist in Niedersachsen ein Hundegesetz in Kraft, welches auf jedwede Diskriminierung von Hunderassen und Unterscheidung aufgrund von Größe/Gewicht verzichtet und die Möglichkeit bietet, Hunde wegen Vorfällen als individuell gefährlich einzustufen. Zu Beißvorfällen kam es in den vergangenen Jahren trotzdem immer wieder. Die Betrachtung jedes einzelnen Falles lässt stets eine Gemeinsamkeit erkennen: Ungeeignete Hundehalter, denen notwendige Kenntnisse über Hundehaltung und Hundeverhalten fehlen und die aufgrund ihrer Hundehaltung in der Regel bereits (zum Teil mehrfach) aufgefallen waren, ohne dass die Ordnungsbehörden die Möglichkeiten des Niedersächsischen Hundegesetzes bzw. des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes ausgeschöpft hätten, um durchaus vorhersehbare Hundevorfälle zu vermeiden.
Tierschutzverein München e.V. setzt sich für eine Änderung der bayerischen Hundeverordnung ein
Der Tierschutzverein München, in dessen Tierheim sich zahlreiche, u.a. behördlich sichergestellte und de facto nicht vermittelbare Hunde der inkriminierten Rassen befinden, macht sich für eine Änderung der bayerischen Hundeverordnung stark.
Nähere Informationen sowie eine Unterschriftenaktion gibt es hier: http://tierheim-muenchen.com/pdf/UListe_listis_210709.pdf
Mitmachen schadet sicherlich nicht .... L.-J. Weidemann 2. Vorsitzender Hund und Halter e.V.
Nur Steuern für „Kampfhunde“ in Troisdorf ?
Wie die Online-Ausgabe der Kölnischen Rundschau am 14.10.2009 berichtet planen CDU und FDP im Rat der Stadt Troisdorf unter dem Motto „Steuerentlastung für die Bürger“ die Abschaffung der Hundesteuer. Dies soll allerdings nicht für sog. Kampfhunde gelten (http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1246895328547.shtml).
Schleswig-Holstein: Wird die Rasseliste abgeschafft ?
Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ( vgl. http://www.fdp-sh.de/files/3256/Koalitionsvertrag.pdf) heißt es auf S. 48: „CDU und FDP sehen sich dem Tierschutz besonders verpflichtet. Zur Verbesserung des Tierschutzes werden die bestehenden Rechtsgrundlagen evaluiert und ggf. angepasst. CDU und FDP wollen die Bürgerinnen und Bürger vor verantwortungslosen Hundehaltern schützen. Die Rasseliste hat sich dafür als nicht geeignet erwiesen und wird daher im Gefahrhundegesetz abgeschafft.“
Solidarität unter Hundehaltern ?
Vor einigen Wochen – genauer gesagt am 10.07.2009 – berichteten wir an dieser Stelle über eine Aussage des Vereins für Deutsche Schäferhunde e.V., der sich de facto rühmte, an der mit einer Rasseliste versehenen „Kampfhundeverordnung“ Bayerns mitgewirkt zu haben, die „als beispielgebend für die Hundeverordnung anderer Bundesländer gesehen werden müsse“. (vgl. Interessante Erkenntnisse)
Gemeinsame Presseerklärung zu Beißvorfall in Thüringen
Nach dem furchtbaren Vorfall in Thüringen, bei dem ein kleines Mädchen zu Tode kam, haben
- der Deutsche Club für Bullterrier e.V.
- die Gesellschaft der Bullterrier Freunde e.V.
- die Staffordshire-Hilfe e.V.
- Bullterrier in Not e.V.
- TS Pitbull, Stafford & Co. Köln e.V.
- Hund und Halter e.V.
eine gemeinsame Presseerklärung abgegeben.
Diese finden Sie hier >>> (PDF)
Gemeinsame Presseerklärung
Deutscher Club für Bullterrier e.V. Thüringer Forum für Mensch und Hund Staffordshire-Hilfe e.V. Bullterrier in Not e.V. TS Pitbull, Stafford & Co. Köln e.V. Hund und Halter e.V.
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für ein neues Landeshundegesetz in Sachsen-Anhalt
Zu der hierin statuierten, wissenschaftlich unhaltbaren Gefährlichkeitsvermutung in Bezug auf die Rassen/Typen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pitbull Terrier haben wir zusammen mit dem Deutschen Club für Bullterrier e.V. und dem Thüringer Forum für Mensch und Hund bereits unsere ablehnende Auffassung kundgetan. Begrüßenswert ist allein, dass die Gefährlichkeitsvermutung durch positive Absolvierung eines Wesenstests widerlegt werden kann und dann an die weitere Haltung keine weiteren Anforderungen gestellt werden.
Petition
Der Landtag wolle beschließen: § 3 Abs. 2 und § 10 des Hundegesetzes NRW vom 18.12.2002 sowie sämtliche Regelungen des LHundG NRW, welche auf die vorgenannten Vorschriften verweisen, werden aufgehoben.
VerwG Stuttgart: "Kampfhund" nur, wenn mindestens ein Elternteil reinrassig war.
Mit am 08.01.2008 ausgefertigten Urteil vom 09.10.2007 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az.: 5 K 4370/06) festgestellt, daß ein Mischlingshund nur dann ein sog. Kampfhund im Sinne der Polizeiverordnung gefährliche Hunde (PolVOgH) ist, wenn zumindest ein Elternteil ein reinrassiger „Kampfhund“ ist. Bei einer weitergehenden Auslegung wäre die Eigenschaft als „Kampfhund“ nicht mehr zuverlässig zu ermitteln, zumal die rechtsstaatlichen Grundsätze der Normenbestimmtheit sowie der Verhältnismäßigkeit es gebieten würden, eine restriktive Auslegung an den Tag zu legen, um eine ufer- und konturlose Handhabung bei Kreuzungen zu vermeiden.
Verwaltungsgericht Aachen: Genereller Leinenzwang ist unzulässig
Aachen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat einem Hundehalter Recht gegeben, dem das Ordnungsamt für seine Hunde einen Leinenzwang „bei Verlassen des Grundstücks“auferlegt hatte. Selbst wenn die im einzelnen streitigen Vorfälle so stattgefunden hätten wie das Ordnungsamt meint, wäre ein solch genereller Leinenzwang unverhältnismäßig. Die beklagte Gemeinde hat ihre Ordnungsverfügung daraufhin noch im Verhandlungstermin aufgehoben und muß die Kosten des Verfahrens tragen (VG Aachen, Beschluß vom 25.02.2008, Az.: 6 K 320/07).
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Für den Nachweis, keinen gefährlichen Hund im Sinne des LHundG NRW zu halten, muß ein Gutachter keinem Dachverband im Hundewesen angehören.
Mit Urteil vom 18.06.2008 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (18 K 5472/07) einer Hundehalterin Recht gegeben, die den Nachweis im Sinne des § 3 Abs. 2 S. 3 LHundG NRW, keinen sog. Kampfhund (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier oder Pitbull Terrier bzw. eine entsprechende Kreuzung) zu halten, nach Auffassung der beklagten Stadt nicht erbracht hatte.
Verwaltungsgericht Arnsberg: Kein Zwang zum Stellen eines Antrags ?
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg hatte über einen recht ungewöhnlichen Fall zu entscheiden:
Bundesverwaltungsgericht - Nichtzulassungsbeschwerde gegen Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr die Nichtzulassungsbeschwerde eines Halters dreier Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier zurückgewiesen (BVerwG 6 BN 1.08 vom 25.07.08).Augen auf bei Bußgeldverfahren !
Über einen interessanten Sachverhalt hatte unlängst das Amtsgericht Gelsenkirchen zu entscheiden:
Bundesverwaltungsgericht: Organisation von Pflegestellen für Tiere in Privat-wohnungen nicht erlaubnispflichtig
Mit Urteil vom heutigen 23.10.2008 hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeurteilt, daß ein Verein keiner Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz bedarf, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter von Tierfreunden - auf Kosten und nach Vorgaben des Ver-eins - vorübergehend in deren Wohnungen betreuen läßt.
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse: Berechtigtes Interesse zur Haltung eines „gefährlichen Hundes“ auch bei Tierheimhunden aus anderen Bundesländern!
Mit Beschluß vom 22.12.2008 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (5 L 1418/08.NW) in einem Eilverfahren einer Hundehalterin Recht gegeben und die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Ordnungsverfügung einer rheinland-pfälzischen Gemeinde wiederhergestellt.
Verwaltungsgericht Stuttgart: Zeitgleiche Anordnung von Beschlagnahme und Einziehung rechtswidrig
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluß vom 19.12.2008 (5 K 3346/08) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Hundehalters gegen die angeordnete Einziehung (= Enteignung) seines Hundes wiederhergestellt.Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse: Von einem American Staffordshire Terrier geht keine „gegenwärtige“ Gefahr aus
Mit Urteil vom 16.12.2008 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse (5 K 938/08.NW) einen Kostenbescheid für die Unterbringung sichergestellter Hunde über knapp 14.000,00 EUR sowie den diesbezüglichen Widerspruchsbescheid aufgehoben.
Rheinland-Pfalz: Beschluß des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstrasse vom 22.12.2008 rechtskräftig!
Wie wir bereits am 03.01.2009 berichteten hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (5 L 1418/08.NW) in einem Eilverfahren ausgesprochen, daß ein berechtigtes Interesse zur Haltung eines „gefährlichen Hundes“ auch bei Tierheimhunden aus anderen Bundesländern vorliegen kann, da der Tierschutz nicht an der Landesgrenze halt macht.